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Ernährungsexperten kritisieren Kindermilch

Die Verbraucherzentrale (vzbv) hat auf Risiken durch Kindermilchprodukte hingewiesen und eine bessere Kennzeichnung verlangt. „Viele Anbieter vertreiben spezielle Kindermilcherzeugnisse, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verbraucherzentrale (vzbv) hat auf Risiken durch Kindermilchprodukte hingewiesen und eine bessere Kennzeichnung verlangt. „Viele Anbieter vertreiben spezielle Kindermilcherzeugnisse, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Kindermilchprodukte, wie auch andere angereicherte Lebensmittel, könnten aber zu einer unkontrollierten Zufuhr von Mikronährstoffen führen. Die langfristigen gesundheitlichen Folgen davon seien bisher nicht bekannt.

 

Billen bezieht sich mit seinen Warnung auf eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel hatte darin erklärt, Kleinkindermilchgetränke böten keinen Vorteil gegenüber fettreduzierter Kuhmilch, wie sie Ernährungsmediziner für Kleinkinder empfehlen.

 

Vom Gesetzgeber fordert der vzbv nun, die Diätverordnung zu ändern, damit die Hersteller Kindermilch nicht mehr als diätetisches Lebensmittel für Kleinkinder bewerben dürfen. Außerdem sieht der vzbv die Marktüberwachung in der Pflicht, die Vorgabe der Gemeinsamen Marktordnung durchzusetzen. So sei Milch laut der Verordnung eine geschützte Bezeichnung. Nur wenn das Produkt durch das Melken von Tieren erzeugt worden sei, dürfe es so genannt werden.


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Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen hat zudem ergeben, dass Kindermilchprodukte bis zu viermal teurer als fettreduzierte Kuhmilch ausgepreist würden. Ein direkter Preisvergleich zwischen Kindermilch und Kuhmilch sei häufig nicht möglich, da die Spezialprodukte oftmals in Pulverform angeboten würden. Der vzbv fordert für diesen Fall eine Grundpreisauszeichnung, die sich auf das verzehrfertige Getränk bezieht. Dafür müsste allerdings die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung geändert werden. (AgE)


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