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Beihilfen

EU-Kommission will für höchstens 100.000 t Käse PLH-Beihilfen zahlen

Keine konkreten Angaben zu Lagerungsbeihilfen für Magermilchpulver, Butter und Rindfleisch. Ab sofort sind offizielle Anfragen für PLH-Beihilfen möglich. Marktverzerrungen sollen vermieden werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission will für eine Höchstmenge von bis zu 100.000 t Käse Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) zahlen. Das geht aus den Details zu dem von der Brüsseler Behörde bereitgestellten Corona-Unterstützungspaket für die EU-Agrarmärkte hervor, die in Brüssel offiziell vorgestellt wurden. Konkrete Angaben zu Beihilfen für Magermilchpulver, Butter, Rind-, Lamm- und Ziegenfleisch sowie die jeweils zur Verfügung stehenden Budgets gab die Kommission allerdings noch nicht bekannt. Der Grund dafür sei die Furcht vor Marktverzerrungen.

Maßnahmen sollen spürbar unterstützen

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Dem Vernehmen nach sollen für PLH-Beihilfen insgesamt rund 76 Mio. € bereitstehen. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hob hervor, dass seine Behörde rasch gehandelt habe, damit alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte und anderer Betroffener schnellstmöglich zur Verfügung stünden. Er zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die verabschiedeten Maßnahmen den Landwirten eine spürbare Unterstützung brächten, das richtige Signal an die Märkte sendeten und bald eine gewisse Stabilität herbeiführten. Offizielle Anfragen für PLH-Beihilfen können laut Kommission bereits seit vergangenem Donnerstag eingereicht und für die genannten Milchprodukte bis zum 30. Juni gestellt werden. Für Lamm- und Ziegen- sowie für Rindfleisch wurde kein Datum für einen Bewerbungsschluss genannt. Zur Einlagerung von Rindfleisch erläuterte die Kommission, dass frische oder gekühlte Hinterviertel, also vorwiegend Steaks, von Tieren ab einem Alter von acht Monaten aus den Schlachtkörperklassen S, E, U, R und O Beihilfen erhalten könnten. Die geringste einzulagernde Menge liege bei 10 t. Die Einlagerungszeiten seien auf 90, 120 oder 150 Tage festgesetzt.

Deutschland darf knapp 22.000 t Käse einlagern

Dem Vernehmen nach will Brüssel 6 Mio. € an Beihilfen für die Lagerhaltung von 90.000 t Magermilchpulver zahlen. Zudem sollen für die Einlagerung der höchstens 100.000 t Käse insgesamt 10 Mio. € bereitstehen. Für die PLH von 140.000 t Butter sind 14 Mio. € eingeplant. Die Einlagerungszeiten für Magermilchpulver und Butter betragen zwischen 90 und 180 Tagen; bei Käse sind es 60 bis 180 Tage. Wie aus Verordnungstexten hervorgeht, soll Deutschland für die Private Lagerhaltung von Käse ein Kontingent von 21.726 t zugewiesen bekommen; 18.394 t sind für Frankreich vorgesehen. Für Italien sind 12.654 t eingeplant und das Vereinigte Königreich, das in diesem Jahr trotz des Brexit noch Anrecht auf EU-Mittel hat, bekommt Beihilfen für die Einlagerung von 4.499 t Käse. Die verbleibende Menge verteilt sich auf andere Mitgliedstaaten.

Wettbewerbserleichterungen angedacht

Die Brüsseler Kommission gab außerdem bekannt, dass es zeitlich begrenzte Wettbewerbserleichterungen gemäß Artikel 222 der Verordnung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) geben soll. Demnach werde es landwirtschaftlichen Einzelbetrieben, Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben, anerkannten Erzeugerorganisationen und anerkannten Branchenverbänden gestattet, abweichend von den Wettbewerbsregeln kollektive Maßnahmen zur Stabilisierung der Märkte zu ergreifen. Erleichterungen soll es der Kommission zufolge für die Sektoren Milch, lebende Pflanzen und Blumen sowie verarbeitete Kartoffeln geben. So können befristete, gemeinsame Maßnahmen der Marktteilnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten ergriffen werden. Nach Angaben der Brüsseler Behörde gelte der Zeitraum für den Milchsektor rückwirkend ab dem 1. April dieses Jahres.

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