EU: Strengere Regeln zur Antibiotikaabgabe an Tiere
Ab 2021 treten EU-weit strengere Regeln für die Antibiotikaabgabe für Nutztiere in Kraft. Die neue Verordnung erlaubt die prophylaktische Gabe von Antibiotika nur noch in Einzelfällen.
Nach der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten können die verschärften Regeln für die Abgabe beziehungsweise den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren EU-weit in Kraft treten. Im Anschluss an Votum in Brüssel unterstrich die derzeitige Agrarratspräsidentin, Österreichs Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die Bedeutung dieses Gesetzespakets bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Einerseits müssten antimikrobielle Mittel und Antibiotika umsichtiger eingesetzt werden als bisher. Andererseits werde jetzt die Entwicklung besserer Arzneimittel und Arzneifuttermittel vorangebracht.
Mit einer vollständigen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird nicht vor Ende 2021 gerechnet. Laut der Neuregelung dürfen bei Erkrankung eines Tieres im Bestand die noch gesunden Tiere nicht mehr ohne weiteres prophylaktisch mit Antibiotika behandelt werden. In Zukunft soll dies nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein. Außerdem werden bestimmte Reserveantibiotika ausschließlich dem Menschen vorbehalten. Darüber hinaus werden die Tierärzte dazu verpflichtet, eine dokumentierte Rechtfertigung im Falle einer prophylaktischen oder metaphylaktischen Verschreibung antimikrobieller Mittel auszustellen. Dafür ist eine klinische Untersuchung des Tieres Voraussetzung.
Der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) kritisierte, dass wichtige Forderungen zum Binnenmarkt und zur Stimulation von Innovationen nur teilweise umgesetzt worden seien. So bleibe es bei einem Nebeneinander verschiedener Zulassungsverfahren, beklagte der BfT. Zwar solle das zentrale Zulassungsverfahren, das bisher nur innovativen Produkten vorbehalten gewesen sei, künftig für alle Erzeugnisse geöffnet werden. Parallel dazu blieben aber die anderen Zulassungsverfahren mit allem administrativen Aufwand bestehen.
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Nach der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten können die verschärften Regeln für die Abgabe beziehungsweise den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren EU-weit in Kraft treten. Im Anschluss an Votum in Brüssel unterstrich die derzeitige Agrarratspräsidentin, Österreichs Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die Bedeutung dieses Gesetzespakets bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Einerseits müssten antimikrobielle Mittel und Antibiotika umsichtiger eingesetzt werden als bisher. Andererseits werde jetzt die Entwicklung besserer Arzneimittel und Arzneifuttermittel vorangebracht.
Mit einer vollständigen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird nicht vor Ende 2021 gerechnet. Laut der Neuregelung dürfen bei Erkrankung eines Tieres im Bestand die noch gesunden Tiere nicht mehr ohne weiteres prophylaktisch mit Antibiotika behandelt werden. In Zukunft soll dies nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein. Außerdem werden bestimmte Reserveantibiotika ausschließlich dem Menschen vorbehalten. Darüber hinaus werden die Tierärzte dazu verpflichtet, eine dokumentierte Rechtfertigung im Falle einer prophylaktischen oder metaphylaktischen Verschreibung antimikrobieller Mittel auszustellen. Dafür ist eine klinische Untersuchung des Tieres Voraussetzung.
Der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) kritisierte, dass wichtige Forderungen zum Binnenmarkt und zur Stimulation von Innovationen nur teilweise umgesetzt worden seien. So bleibe es bei einem Nebeneinander verschiedener Zulassungsverfahren, beklagte der BfT. Zwar solle das zentrale Zulassungsverfahren, das bisher nur innovativen Produkten vorbehalten gewesen sei, künftig für alle Erzeugnisse geöffnet werden. Parallel dazu blieben aber die anderen Zulassungsverfahren mit allem administrativen Aufwand bestehen.