Der Untersuchungsausschuss für Tiertransporte des Europaparlamentes hat den aktuellen EU-Regelungen für Tiertransporte ein vernichtendes Urteil ausgestellt. Die EU-Vorschriften für Tiertransporte sind veraltet, irreführend und werden nur unzureichend durchgesetzt, heißt es im Abschlussbericht des Ausschusses.
In den vergangenen 18 Monaten haben die Mitglieder des Ausschusses angebliche Verstöße gegen EU-Vorschriften untersucht und die EU-Vorschriften zu Tiertransporten analysiert.
Auf der Grundlage der Ergebnisse gaben die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses eine Reihe von Empfehlungen. Darin werden die Kommission und die EU-Länder aufgefordert, ihre Bemühungen um den Tierschutz beim Transport zu verstärken und die EU-Vorschriften zu aktualisieren. Konkret empfehlen die Europaparlamentarier:
- Transporteure sollten Überwachungskameras in den Transportfahrzeugen, insbesondere beim Be- und Entladen, gewährleisten;
- Nationalen Behörden sollten Tiertransporte nur dann genehmigen, wenn die vorhergesagte Temperatur zwischen 5ºC und 30ºC liegt;
- Die EU-Mitgliedstaaten sollten Transportzeitbeschränkungen für alle Tierarten und Altersgruppen festlegen und den Transport von sehr jungen Tieren unter 35 Tagen verbieten.
Künftig mehr Transporte von Fleisch statt Lebendtieren
Die Abgeordneten sprechen sich für einen Übergang zu einem effizienteren und ethischeren System aus, das den Transport von Samen oder Embryonen gegenüber dem Transport von Zuchttieren und von Schlachtkörpern und Fleisch gegenüber dem Transport von Schlachttieren bevorzugt.
Mortler: Jungtiertransporte waren Knackpunkt
Zum Abschlussbericht Untersuchungsausschusses erklärt die stellvertretende Vorsitzende, Marlene Mortler (CSU): „Obwohl bereits seit 15 Jahren eine gemeinsame europäische Tiertransportverordnung existiert, waren Schwachstellen bei der Umsetzung erkennbar, in etwa bei der Ausstattung der Transportfahrzeuge oder bei der Plausibilität der Routen. Diese haben wir in den vergangenen Monaten zu ermitteln und zu lösen versucht.“ Knackpunkte dabei seien die Bestimmungen über den Transport von sehr jungen oder besonders schutzbedürftigen Tieren gewesen.