Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Luxemburg

EuGH-Generalanwalt widerspricht flämischem Schächtungsverbot

Das Verbot des religiösen Schächtens in Flandern ist nicht rechtmäßig, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung gemäß jüdischer oder muslimischer Riten ist unzulässig. Davon geht zumindest der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, in seinem Rechtsgutachten aus.

Dem Iren zufolge widerspricht ein entsprechendes Verbot in der belgischen Region Flandern der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit. Das entsprechende Urteil der Richter am EuGH wird in den kommenden Wochen erwartet.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In der Region Flandern wurde im Jahr 2017 die Schlachtung ohne Betäubung aus Tierschutzgründen gesetzlich untersagt. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. Die Verbände begründeten ihre Beschwerde gegen das Gesetz mit der Einschränkung ihrer Religionsfreiheit, da es in beiden Konfessionen Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung gebe, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen.

Generalanwalt Hogan stellt in seinem Gutachten fest, dass die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgebe, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Allerdings sehe die Regelung auch ausdrückliche Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung tragen zu können. Zwar sei es den EU-Staaten unbenommen, im nationalen Recht Bestimmungen zu erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen, konstatiert der Generalanwalt.

Er räumt zwar ein, dass sich die Bewahrung religiöser Riten zur Schlachtung nur schwer mit dem modernen Tierschutz vereinbaren lasse. Die im EU-Recht vorgegebene Ausnahme sei jedoch als politische Entscheidung rechtlich zulässig. Sie dürfe daher nicht von den Mitgliedstaaten unterlaufen werden.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.