Die Milchmarke "A faire Milch" des Vereins IG Milch ist nun endgültig Geschichte. Bereits 2016 war die von der IG Milch im Jahr 2008 gegründete alternative Milchhandelsgesellschaft "Freie Milch Austria GmbH" (FMA) aufgegeben worden. Eine Mitschuld am Ende der FMA und der "A faire Milch" geben die IG-Obmann Ewald Grünzweil und Projektleiter Ernst Halbmayr den heimischen Genossenschafts-Molkereien.
Druck der Molkereien
Die Molkereien hätten immer großen Druck ausgeübt um die „Faire Milch“ nicht aufkommen lassen, sagten sie. Von offenen und versteckten Drohungen war da die Rede. So wurde Kritikern der Ausschluss aus der Genossenschaft angedroht, berichteten die beiden IG-Leute. Mit solchen Methoden würden sich die Molkereien "willige Schafe" schaffen, so der Vorhalt.
Insbesondere nach dem Aus für die FMA trauten sich die Bauern nicht mehr für die Milchmarke zu werben. So war das Aus für die "Faire Milch" quasi vorprogrammiert. Nun sei es soweit. Explizit dankten die beiden aber den Abfüllpartnern – der Privatmolkerei Seifried und der Pinzgau Milch – für deren jahrelange Kooperation und Mut. Ebenso den LEH-Ketten, die die Marke gelistet haben.
Vermarktungsverbot der Ennstalmilch
Freilich wäre man von Anfang an vielleicht zu naiv an die Sache herangegangen, räumten Halbmayr und Grünzweil auf Journalistennahcfrage doch ein. "Wenn wir zu Beginn schon gewusst hätten, was wir in den Jahren so alles erleben werden und nun wissen, hätten wir das Ganze vielleicht gar nicht gestartet", so Halbmayr.
Speziell die Vermarktungseinschränkung für Direktvermarkter der Ennstalmilch prangerten die beiden Milchrebellen an. Da wurde wegen 12 Bauern, die eigene Milchprodukte direkt vermarkten, ein neues Bestrafungsregime angedroht und dann auch eingeführt. "Viele Bauern, die direkt vermarkten könnten, steigen daher gar nicht mehr ein. Damit werde regionale Wertschöpfung verunmöglicht."
Sippenhaftung bei der Berglandmilch?
Ein anderes Thema will die IG Milch von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) rechtlich überprüft wissen: 20 von der FMA zur Berglandmilch zurückgekehrte Milchbauern haben dort seither hohe Strafzahlungen zu leisten. Einen Biozuschlag gibt es nicht. Auch haben sie keinen ordentlichen Liefervertrag sondern nur eine jährliche Lieferübereinkunft. Diese könne jederzeit gekündigt werden und muss zudem jährlich neu beantragt werden.
Nun übertrug die Molkerei dieses Strafregime gegen einen in Pension gegangenen Milchlieferanten einfach auf dessen Hofübernehmer. Diese "Sippenhaftung" sehen Halbmayr und Grünzweil als "skandalös und in einem Rechtsstaat wie Österreich für absolut sittenwidrig an". Dies müsste die BWB prüfen, doch viel Hoffnung zeigten die beiden Milchrebellen nicht.
Deutsches Kartellamt agierte, die BWB nicht
Nachdem das deutsche Bundeskartellamt Deutschlands Molkereilandschaft einer genauen Überprüfung unterzogen hatte, mussten viele Lieferverträge zu Gunsten der Lieferanten geändert werden, berichtete Halbmayr.
"Wir haben hunderte Seiten samt Zeugenaussagen und Zeugenlisten an die BWB geschickt. Doch gleich nach Amtsantritt der Schwarz-Blauen Bundesregierung wurde das Verfahren eingestellt", echauffiert sich Halbmayr. Aber vielleicht tue die neue Justizministerin in dieser Angelegenheit etwas, hofft er. Denn während die BMB zum Wirtschaftsministerium ressortiert, gibt es bei der Justiz einen eigenen Bundeskartellanwalt.