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§ 6a Agrarmarktstrukturgesetz

Grüne beantragen im Bundestag Stärkung der Milchwirtschaft

Die Grünen beantragen den verpflichtenden Abschluss von umfassenden schriftlichen Verträgen bei fester Preis- und Mengenvereinbarung und die Einführung eines EU-Milchmarkt-Krisenmanagements.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Grünen fordern in einem Antrag, die Position der Milchbauern in der Wertschöpfungskette zu stärken und Milchpreiskrisen effektiv vorzubeugen.

Konkret fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, den Artikel 148 Gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) im Rahmen der Verordnungsermächtigung im Paragrafen 6a des AgrarMSG umzusetzen und damit den Abschluss von umfassenden schriftlichen Verträgen bei fester Preis- und Mengenvereinbarung verpflichtend einzuführen.

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Außerdem solle die Bundesregierung ein "Milchmarkt-Krisenmanagement" auf EU-Ebene etablieren, welches drohende Krisen am Milchmarkt frühzeitig erkennt und eine schnelle, koordinierte Reaktion der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger auf Marktveränderungen ermöglicht.

Warum die Forderungen notwendig sind

Wie die Grünen zur Begründung erklären, können viele Milchbauern schon seit Jahren ihre Milch nicht mehr kostendeckend absetzen. Der Strukturwandel in der Branche entwickelt sich immer rasanter. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung seien die starken Preisschwankungen am Weltmarkt, ein Überangebot an Milch und starre Geschäftsbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien, erklären u.a. Renate Künast, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Oliver Krischer und weitere.

Seit der Liberalisierung der EU-Agrarmarktordnung würden sich Veränderungen am Weltmarkt unmittelbarer und stärker auf die heimischen Milcherzeugerpreise auswirken. Die Weltmarktpreise unterliegen laut der Fraktion extremen Schwankungen, die in den Jahren 2007, 2009, 2012 und 2015/16 zu dramatischen Milchmarktkrisen führten. Die Folgen der Milchpreiskrisen wirken sich allerdings nur auf die Bauern aus. Die Molkereien konnten trotz Krisen stabile Gewinne verzeichnen, heißt es.

Der Milchmarkt bevorzuge nämlich als strenger Käufermarkt die Verarbeitungsunternehmen gegenüber den Milcherzeugern. Diese würden sich oft einem Quasimonopol an Molkereien gegenüber sehen und hätten kaum Möglichkeiten, aktiv ihre Verhand-lungsposition gegenüber Molkereien zu stärken.

Private und genossenschaftliche Molkereien verzeichneten selbst in Krisenzeiten noch eine positive Netto-wertschöpfung und bildeten sogar Rücklagen, während Milchbäuern keine kostendeckenden Erlöse erzielen konnten. Viele Molkereien funktionieren laut den Grünen immer noch nach dem Prinzip der Andienungspflicht und Abnahmegarantie, welches die Bauern einseitig benachteiligt. Hinzu komme, dass die Molkereien durch die nachträgliche Preisfestsetzung des Milchauszahlungspreises das gesamte Marktrisiko auf die Bauern überwälzen.

Deren Verhandlungsposition sei in genossenschaftlich organisierten Molkereien und in privatwirtschaftlichen Molkereien gleichermaßen ungünstig. In vielen genossenschaftlichen Großmolkereien stehe nicht mehr die Förderung des Mitgliedes im Mittelpunkt, sondern ein ebenso profitorientiertes Management wie in großen Privatmolkereien. Es sei daher eine zentrale Aufgabe, die Position der Milchbäuern in der Wertschöpfungskette zu stärken und existenzbedrohenden Preisverfall von Milcherzeugern abzuwenden, argumentieren die Politiker.

Die Forderungen

Sie wünschen sich mit ihrem Antrag die Flexibilisierung der Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien sowie die wettbewerbsrechtliche Stärkung von Erzeugerzusammenschlüssen. Darüber hinaus brauche es effiziente Instrumente auf europäischer Ebene, um Milchmarktkrisen frühzeitig erkennen zu können.

Ein zielführendes Milchmarkt-Krisenmanagement müsse eine schnelle Reaktion der Milcherzeuger auf Marktveränderungen ermöglichen, indem es Milchüberschüsse frühzeitig und konsequent vermeidet. Hierfür braucht es laut der Fraktion ein transparentes europaweites Frühwarnsystem, das die Gefahr einer Krise zuverlässig erkennt und kommuniziert.

Zudem sollten in Milchpreiskrisen als ultima ratio effektive Mengendisziplinmaßnahmen auf europäischer Ebene mit dem Ziel einer temporären Mengensteuerung eingeführt werden. II.

10 Punkte

Die Grünen fordern den Bundestag auf,

  1. Art. 148 GMO im Agrarmarktstrukturgesetz im Rahmen der Verord-nungsermächtigung § 6a AgrarMSG umzusetzen und damit den Abschluss von umfassenden schriftlichen Verträgen bei fester Preis- und Mengenvereinbarung verpflichtend einzuführen;

  2. ein Milchmarkt-Krisenmanagement auf EU-Ebene zu etablieren, welches drohende Krisen am Milchmarkt frühzeitig erkennt und eine schnelle, koordinierte Reaktion der Milcherzeuger auf Marktveränderungen ermöglicht;

  3. die im GWB verankerten Sonderregelungen für die Landwirtschaft in § 28 GWB so zu erweitern, dass Vereinbarungen und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben zum Schutz gegen eine existenzbedrohende, ruinöse Nachfragemacht sowie Zusammenschlüsse von Erzeugern, die für die gleiche Handelskette produzieren, vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen des § 1 GWB freigestellt werden;

  4. das Genossenschaftsrecht so zu reformieren, dass die strikte Trennung von Genossenschaftsbeteiligung und Lieferkonditionen sichergestellt ist und die Andienungspflicht sowie die Abnahmegarantie in genossenschaftlichen Satzungen ausgeschlossen wird;

  5. die nachträgliche Festsetzung des Milchauszahlungspreises gesetzlich zu verbieten;

  6. zu prüfen, inwieweit der Verkauf von Lebensmitteln unter den Produktionskosten als unlautere Handelspraktik im Agrarmarktstrukturgesetz verankert werden kann und im Sinne von Art. 39, 1b AEUV zu fairen Preisen beitragen kann;

  7. ein Konzept für eine Preisbeobachtungsstelle vorzulegen, die objektive Richtwerte zu Produktionskosten und Preisen von Lebensmitteln erhebt und im Agrarmarktstrukturgesetz festzulegen, welche Kostenfaktoren bei der Berechnung von Produktionskosten einbezogen werden sollten;

  8. sich auf europäischer Ebene für die Anerkennung der Milcherzeuger als eigenständige Branche einzusetzen, damit diese auf EU-Ebene ein eigenverantwortlich organisiertes Milchmarktmanagement umsetzen und ihre Marktstellung gegenüber der Verarbeitungs- und Ernährungsindustrie deutlich verbessern können;

  9. Maßnahmen und Förderprogramme zur Unterstützung des Aufbaus von Kleinmolkereien für die direkte und regionale Vermarktung zu entwickeln;

  10. in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Fördermöglichkeiten für eine Ausweitung der Direkt- und Regionalvermarktung von Milch und Milchprodukten und für eine Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu schaffen und zu verstärken.

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