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Guhl: Monitoringstelle muss besser werden!

Noch deutliches Verbesserungspotential bei der neuen Marktbeobachtungsstelle der EU-Kommission sieht Peter Guhl, Vorsitzender der MEG Milch Board.

Lesezeit: 2 Minuten

Noch deutliches Verbesserungspotential bei der neuen Marktbeobachtungsstelle der EU-Kommission sieht Peter Guhl, Vorsitzender der MEG Milch Board: „Das bisher veröffentlichte Material ist nicht übersichtlich genug gegliedert, die Informationen sind leider nur in englischer Sprache abrufbar, und es fehlen Zusatzinformationen, die die Gesamtsituation am Milchmarkt wirklich zeitnah und realistisch darstellen.“


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Denn Mengen und Preise sagen für Guhl nur wenig über die Wirtschaftlichkeit innerhalb der einzelnen Marktstufen aus. Guhl regt deshalb an, das Beispiel „Kieler Rohstoffwert“ auf andere Mitgliedstaaten und die gesamte EU zu übertragen.


Auch die Wirtschaftlichkeit der Milchviehbetriebe müsse in den Blick rücken. Die Veröffentlichung einer Preis-Kosten-Ratio wie sie die MEG Milch-Board bereits für Deutschland errechnet, könne hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. „Milchpreise sind relativ, wenn sie nicht in Beziehung zu den Produktionskosten der Erzeuger stehen.“


Darüber hinaus regt Guhl an, die Lagerbestände für Milchprodukte stärker zu beobachten. „Die Entwicklung der Lagerbestände macht deutlich, wie nachhaltig und dynamisch eine Marktentwicklung ist. Gefüllte Lager machen mir Sorge, leere Lager lassen mich als Erzeuger gut schlafen.“



Grundsätzlich begrüßt das Milch Board aber die Einführung der Marktbeobachtungsstelle auf EU-Ebene: Wichtige Daten zur Marktentwicklung würden nun endlich allen am Markt beteiligten Seiten zeitnah zur Verfügung stehen. Dies sollte die Position der Milcherzeuger in den Preisverhandlungen mit ihren Molkereien stärken.


Da die Kommission bereits Dialogbereitschaft signalisiert hat, sieht Guhl gute Chancen, die Effizienz der Beobachtungsstelle bis zum Quotenende weiter zu steigern. Hierfür müssten in den angekündigten Gesprächsrunden unbedingt auch Plätze für die Milchvermarkter der Milcherzeugergemeinschaften freigehalten werden.

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