Rinderhalter in Baden-Württemberg können aufatmen: Die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik wird bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % analog zur streifenförmigen Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Dies gilt für Acker- und Grünlandflächen gleichermaßen. Das bestätigte ein Sprecher des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage von top agrar.
Baden-Württemberg folgt Bayern
Damit folgt das Agrarministerium in Baden-Württemberg Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, die eine Woche zuvor diese Ausnahmeregelung im Rahmen der Vorstellung der „GülleAppBayern“ für Bayern verkündet hatte. Seit dem Jahr 2020 ist die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland verboten, ab dem 1. Februar 2025 fällt auch Grünland unter diese Regelung.
Neue Forschungsergebnisse
Die Grundlagen für diese Entscheidung in Bayern und Baden-Württemberg sind die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung – AlterMin" der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bei diesem Forschungsvorhaben wurden die Ausbringung von Gülle bei niedrigen Temperaturen, die Verdünnung von Rindergülle durch Wasserzugabe im Lager, die Separierung von Gülle und die Ausbringung bei Regen auf ihre Eignung als alternatives Verfahren zur bodennahen, streifenförmigen Gülleausbringtechnik untersucht.
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Verdünnung von Rindergülle mit Wasser auf einen TS-Gehalt von maximal 4,6 % unter bayerischen Bedingungen als alternatives Verfahren zur bodennahen, streifenförmigen Ausbringtechnik in Bezug auf die Vorgaben der Düngeverordnung in Frage kommt“, erklärte ein Sprecher des bayerischen Landwirtschaftsministeriums auf Nachfrage.
Stichprobenartige Kontrollen mittels Fassprobe
Wann das Wasser der Gülle zugesetzt wird, bleibe dem Landwirt überlassen, so der Ministeriumssprecher. Der TS-Gehalt der Gülle werde anhand der bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zur Aufzeichnung von Düngemaßanhmen mittels Fassprobe stichprobenartig kontrolliert.
„Separierung nicht als alternatives Verfahren geeignet“
Die Ausbringung einer separierten flüssigen Phase mittels Breitverteiler führe hingegen zu keiner vergleichbaren Emissionsminderung wie die bodennahe, streifenförmige Ausbringung und ist demnach nicht als alternatives Verfahren geeignet. Unabhängig davon sei die Separation in Verbindung mit bodennaher Ausbringtechnik weiterhin eine sehr gute Möglichkeit, das Infiltrationsverhalten der Gülle zu verbessern, Faserrückstände im Grünland zu minimieren und die Gülle emissionsarm auszubringen.
Darüber hinaus bestätigten die Versuche, dass witterungsbedingte Parameter wie die Ausbringung bei niedrigen Temperaturen oder bei Regen als alternative Verfahren nicht in Betracht kommen.
Erleichterung beim Landesbauernverband Baden-Württemberg
Beim Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) ist man man über die Regelung erleichtert. „Nun hat man Klarheit geschaffen und eine gute Lösung für die landwirtschaftlichen Betriebe gefunden,“ unterstreicht LBV-Vizepräsidentin Roswitha Geyer-Fäßler. Gleichzeitig werde ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
„Hinzu kommt, dass wir mit der Breitverteilertechnik eine bewährte Art der Gülleausbringung im Futterbau sichern,“ hebt Hanns Roggenkamp, stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Ulm-Ehingen, hervor. Die gute fachliche Praxis müsse wieder mehr an Bedeutung gewinnen, appelliert der Milchviehhalter, der sich in Arbeitsgruppen als Praktiker in die Diskussion eingebracht und für die Ausnahmeregelung stark gemacht hat.
LBV: Forschung zu Gärresten und verdünnter Schweinegülle intensivieren
Vizepräsidentin Geyer-Fäßler fordert, die Forschung weiter zu intensivieren, vor allem im Hinblick auf die Ausbringung von Gärresten und verdünnter Schweinegülle. Ein Dank gelte auch dem Bayerischen Bauernverband und dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband. Gemeinsam habe die „berufsständische Südschiene“ viel erreicht, so Geyer-Fäßler abschließend.