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Initiative Tierwohl

Haltungsformkennzeichnung für Milchprodukte ab 2022 möglich

Ab 2022 kann der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) auch Milch und Milchprodukte mit der Haltungsformkennzeichnung versehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Milch und Milchprodukte können ab 2022 wie Frischfleisch mit dem vierstufigen Haltungsformkennzeichen gekennzeichnet werden. Darauf haben sich die in der Initiative Tierwohl (ITW) organisierten Unternehmen des LEH verständigt. Das gibt die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung bekannt.

"Am Beispiel Fleisch hat sich gezeigt, dass das Haltungsformsystem des Handels inzwischen zur Standardorientierung beim Tierwohl geworden ist. Das ist auch für die Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten das erklärte Ziel. Bereits jetzt sind im Haltungsformsystem Kriterien für die Haltung von Milchvieh definiert, wenn es darum geht das Fleisch dieser Tiere für den Endverbraucher zu kennzeichnen," erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. Diese bestehenden Kriterien sollen nun auch für Milchprodukte gelten.

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In der vergangenen Woche hatte Aldi verkündet, ab 2030 nur noch Fleisch der Haltungsformstufe 3 und 4 zu verkaufen.

Die Haltungsformkennzeichnung

Die Haltungsformkennzeichnung wird von der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH organisiert, zu der auch die Initiative Tierwohl gehört. Die Kennzeichnung besteht aus vier Stufen. Je höher die Stufe, desto höher soll das Tierwohl durch die Haltung sein. Für Rindermäster und Milchviehhalter gibt es jeweils einen Kriterienkatalog.

Stufe 1 entspricht dem gesetzlichen Standard. Hierunter fallen alle QS-zertifizierten Rinder, bzw. Milchvieh aus dem QM-System. Stufe 2 umfasst Haltungen, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Hier ist z.B. die Scheuerbürste für Milchvieh Voraussetzung. Bei Schweinen und Geflügel erfüllen das beispielsweise die Betriebe der Initiative Tierwohl. In Stufe 3 sollen Tiere Zugang zu einem Außenbereich haben. Für Rinder reicht ein Offenfrontstall aus. In Stufe 4 ist Weidegang in der Vegetationsperiode Pflicht. Hierunter fallen auch alle Biosiegel. Die Auditierung und Kontrolle der jeweiligen Haltungsform liegt weiterhin bei den bereits bestehenden Siegelgebern, wie beispielsweise QM-Milch.

Die vollständigen Kriterienkataloge finden Sie hier.

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