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Herkunftskennzeichnung: Französisches Gericht kippt Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Milch

Die französische Regierung sieht keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Herkunft und den Eigenschaften von Milch. Bauernverbände üben scharfe Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Milch in verarbeiteten Produkten aufgehoben. Die Regelung sei rechtswidrig, weil es keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Ursprung und Eigenschaften des Produktes gebe, erklärte das Gericht.

Kein Zusammenhang nachgewiesen

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Mit der Entscheidung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Dieser hatte auf Anfrage des Pariser Verwaltungsgerichtes entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Herkunftskennzeichnung nur vorschreiben dürfen, wenn diese von vielen Verbrauchern als relevant angesehen wird und ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen Eigenschaften des Lebensmittels und seiner Herkunft besteht.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes hat die französische Regierung keinen solchen Zusammenhang nachgewiesen. Die Kennzeichnungspflicht könne bislang ausschließlich mit der Bedeutung für den Verbraucher begründet werden.

Die französische Regierung hatte 2017 einen Modellversuch zur Herkunftskennzeichnung von Milch und Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln gestartet, in dem sich bei der Herkunftsangabe entweder auf ein Land oder auf die Europäische Union bezogen werden musste.

Bauern üben scharfe Kritik

Das Verfahren vor dem obersten Verwaltungsgericht hatte der Molkereikonzern Lactalis angeschoben. Im landwirtschaftlichen Berufsstand rief das Urteil scharfe Kritik hervor: Der französische Bauernverband (FNSEA), die Organisation der Junglandwirte (JA) und der Verband der Milcherzeuger (FNPL) sprachen von einem „inakzeptablen Rückschritt“, der sich gegen die Arbeit der französischen Milcherzeuger richte. Die Entscheidung untergrabe die langjährigen Bemühungen der Landwirte, auskömmliche Einkommen und eine Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen. An die Regierung richteten die Verbände die Forderung, die Kennzeichnungspflicht so schnell wie möglich wieder einzuführen, die Vorgaben für Fleisch nicht einzukassieren und ein generelles System zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln einzuführen.

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