Da im Laufe des kommenden Jahres voraussichtlich die neue Milchgüte-Verordnung in Kraft tritt, haben der Hochwald-Vorstand und -Aufsichtsrat im Dezember den Beschluss zur Anpassung des Umrechnungsfaktors gefasst. Wie es in der Pressemitteilung heißt, hatte der Genossenschaftsverband mit den Eichbehörden zuvor den Weg für die Umstellung geebnet. Das ermögliche Hochwald die vorzeitige Umstellung.
Die Molkerei erfasst in acht Bundesländern Rohmilch. Die Milchmenge wird in Litern erfasst und in Kilogramm bezahlt, erklärt das Unternehmen. Deshalb sei eine Umrechnung von Volumen nach Gewicht notwendig. Die Anhebung des Umrechnungsfaktors erhöhe die zu bezahlende Milchmenge um 1 %.
Festpreismodell und Kündigungsmodalitäten
Das 2019 eingeführte Festpreismodell bietet den Mitgliedern zusätzlich die Möglichkeit, Menge abzusichern, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Außerdem seien die Kündigungsmodalitäten verändert worden: Kündigt ein Mitglied, so wird die Lieferpflicht von der Mitgliedschaft entkoppelt und endet auf Antrag bereits nach zwölf Monaten.