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Impfpflicht ist rechtmäßig

Die Klage von drei Rinderhaltern gegen die Anordnung der Blauzungen-Impfung wurde abgewiesen. Das hat das Verwaltungsgericht in Trier jetzt entschieden. Die vom Land Rheinland-Pfalz ergangene Anordnung der Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen sei rechtmäßig.

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Die Klage von drei Rinderhaltern gegen die Anordnung der Blauzungen-Impfung wurde abgewiesen.


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Das hat das Verwaltungsgericht in Trier jetzt entschieden. Die vom Land Rheinland-Pfalz ergangene Anordnung der Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen sei rechtmäßig. Angesichts der rasanten Ausbreitung der Tierseuche sei die flächendeckende Impfung die einzig erfolgversprechende Maßnahme. Die Fortführung der Impfpflicht auch im Jahr 2009 sei rechtens, um die festgestellten Impferfolge zu stabilisieren.


Die Bauern hatten sich darauf berufen, dass die angeordnete Impfpflicht nicht von einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage getragen sei. Außerdem sei die verfügte Impfpflicht in Anbetracht der rückläufigen Zahl der Fälle unverhältnismäßig. Es bestehe außerdem die Gefahr von Impfschäden, die größer seien als die Infektion mit dem Blauzungenvirus selbst.

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