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Bundesrat-Beschluss

Kälber erst ab 28 Tagen transportieren?

Ein Beschluss des Bundesrates könnte große Auswirkungen für Milchviehhalter haben: Kälber sollen zukünftig erst ab einem Alter von 28 Lebenstagen transportiert werden dürfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Scheinbar still und heimlich hat der Bundesrat eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Während der Bundesrat einer Regelung von Exporten in Drittstaaten eine Absage erteilt hatte, sollen neue Vorgaben für das Befördern von Schlachtvieh und den Außentemperaturen kommen (top agrar berichtete). Mit der Änderung der Transportverordnung wurde aber auch das Mindestalter der Kälber beim Transport von 14 Tage auf 28 Tage angehoben.

In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es: „Aus Tierschutzsicht ist es notwendig, Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren. In einem Alter von etwa 2 Lebenswochen hat die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper bereits stark abgenommen, das eigene Immunsystem ist jedoch frühestens in einem Alter von etwa 4 Wochen hinreichend belastbar. In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben.“

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Ein Jahr Übergangszeit?

Das diese Änderung erhebliche Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und Strukturen hat, räumt der Bundesrat ein. „In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.). Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat.“ Deshalb wird eine Übergangszeit von einem Jahr vorgeschlagen.

Die Beschlüsse zur Transportverordnung hat der Bundesrat zusammen mit Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung gefasst. Sobald die Bundesregierung diese angenommen hat, wird sie die Verordnung verkünden. Das Inkrafttreten der geänderten Tierschutztransportverordnung soll mit Beginn des folgenden Quartals nach Verkündung erfolgen.

++ UPDATE vom 5. Juli: BRS fordert längere Übergangsfrist++

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) fordert rund eine Woche nach Bekanntwerden der geplanten Gesetzesänderung mehr Engagement in der Schaffung alternativer Absatzwege von Bullenkälbern.

„Dieses Verbot verschärft die ohnehin schlechte Wirtschaftlichkeit von Bullenkälbern auf den Erzeugerbetrieben. Die Landwirte werden wieder einmal vor große Herausforderungen gestellt und mit der Lösung hinsichtlich der Vermarktung der Kälber alleine gelassen“, sagt Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS. „Zusätzliche Stallkapazitäten müssen auf den Erzeugerbetrieben geschaffen werden. Folglich werden Investitionen in einem Bereich notwendig, in dem bisher schon keine Gewinne erzielt wurden.“

Die Förderung der Umstrukturierung oder Erweiterung von Erzeugerbetrieben, alternative Absatzmärkte sowie weitere innovative Lösungsansätze hätten im Vorfeld einer solchen Entscheidung angeboten werden müssen. Um den deutschen Landwirten eine Perspektive zu bieten, fordert der BRS deutlich längere Übergangsfristen.

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