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Transportdauer

Kälberexport nach Spanien wieder möglich

Die Begrenzung von Kälbertransporten auf maximal acht Stunden ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes rechtswidrig. Längere Transporte sind nun wieder möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die seit dem Sommer praktizierte Vorgehensweise der Veterinärbehörden, Kälberexporte auf eine Transportdauer von maximal acht Stunden zu beschränken, ist rechtswidrig. So das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Baden-Württemberg) in seinem Urteil. Das geht aus einer Mitteilung der KälberKontorSüd GmbH (KKS) hervor, die gegen die Vorgehensweise der Behörden geklagt hatte. Die KälberKontorSüd GmbH (KKS) ist ein Tochterunternehmen der Rinderunion Baden-Württemberg und der Viehzentrale Südwest.

Hintergrund der Klage sei die Weigerung des zuständigen Veterinäramtes, Exporte von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als acht Stunden abzufertigen. Diese Vorgehensweise sei für Landwirtschaft und Vermarkter nicht nachvollziehbar, denn in den zurückliegenden Jahren seien die Exporte, bei identischer Gesetzeslage, problemlos abgefertigt worden.

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Exportstopp führte zu Angebotsüberhang

Alle Bemühungen die Situation auf politischem Wege zu lösen, seien an der neuen Auslegung der bestehenden Rechtsgrundlage durch Politik und Behörden gescheitert. Die Folge war ein starker Angebotsüberhang bei den Kälbern, was letztendlich zu Preisen auf historisch niedrigem Niveau geführt habe.

Zugelassene Transportfahrzeuge erfüllen Anforderungen

Ein von einer europäischen Behörde für lange Transporte zugelassenes Transportfahrzeug erfülle die Voraussetzungen nach Tierschutztransportverordnung für den Transport von nicht abgesetzten Kälbern. Kälber dürften nach den Vorgaben der Tierschutztransportverordnung auch weiterhin zweimal neun Stunden miteiner mindestens einstündigen Ruhepause transportiert werden. Die einstündige Ruhepause darf für das Tränken und Füttern der Tiere ausgedehnt werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Nähe des Bestimmungsortes explizit als bedeutendes Kriterium herausgehoben hat, habe das Gericht in seiner Entscheidung zudem angeordnet, dass die Fahrtzeit zum Wohle der Tiere um bis zu zwei Stunden verlängert werden kann, um die Kälber, ggf. kurz vor dem Erreichen des Zielortes, nicht einer erneuten Belastung durch den Ent- und Beladevorgang auszusetzen.

Mehr zu der Situation beim Kälberexport lesen Sie auch im Interview mit Dr. Georg Röhrmoser, Arbeitsgemeinschaft Süddt. Rinderzucht- und Besamungsorganisationen.

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