Das Land Niedersachsen unternimmt einen weiteren Versuch, die Übergangsfrist für das höhere Mindesttransportalter von Kälbern zu verlängern. Am 25. Juni 2021 hatte der Bundesrat einer Änderung der Tierschutztransportverordnung zugestimmt, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Damit gilt ab dem 1.1.2023 für Kälber ein Mindesttransportalter von 28 Tagen statt wie bisher 14 Tagen.
Schon im Januar hatte Niedersachsen eine Verlängerung der Übergangsfrist auf den 01. Januar 2025 beantragt. Mehr dazu lesen sie hier: Übergangsfrist für Kälbertransport reicht nicht aus
Über den erneuten Verlängerungsantrag soll der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates in einer Sitzung am 20. Juni 2022 abstimmen. Bei Zustimmung würde dieser dann zur weiteren Entscheidung in den Bundesrat gehen.
Hier finden Sie den Verlängerungsantrag des Landes Niedersachsen:
Keine Anhörung der Betroffenen
Auch der Deutsche Bauernverband will sich für eine längere Übergangsfrist einsetzen. „Die ohne Anhörung der Betroffenen beschlossene Anhebung des Mindesttransportalters stellt unsere Milchvieh- sowie Rindermastbetriebe vor kurzfristig nicht zu bewältigende Herausforderungen. Besonders stört uns allerdings, dass nicht sichergestellt wird, dass sich das Tierwohl für Kälber tatsächlich verbessert. Vielmehr wird der Transport junger Tiere in andere EU-Mitgliedsstaaten zunehmen. Die Umsetzung dieser Regelung bedarf eines längeren Übergangszeitraums, insbesondere da in Brüssel aktuell an einheitlichen Vorgaben für alle EU-Mitgliedstaaten gearbeitet wird", sagt Vizepräsident Karsten Schmal.
Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier: Transportverbot für Kälber unter 28 Tagen - Das sind die Folgen