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Agrardialog Milch

Kartellamt fordert mehr Nachhaltigkeit bei Milchpreis-Finanzierung

Generelle Preisaufschläge ohne mehr Nachhaltigkeit in der Milchwirtschaft – das sieht das Bundeskartellamt kritisch und erteilt dem Finanzierungskonzept von Agrardialog Milch eine Absage.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwei Bundeskartellamt-Entscheidungen, die Rinderhalter betreffen: Nachdem das Bundeskartellamt in der letzten Woche von der ITW Rind mehr wettbewerbliche Elemente in der Finanzierung gefordert hatte, kommt jetzt die nächste Einschätzung. Das Bundeskartellamt hat ein Finanzierungskonzept für höhere Milchpreise analysiert.

Agrardialog will höhere Milchpreise garantieren

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Die Idee: Eine Produkt-Partnerschaft zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Handel soll gerechte Milchpreise garantieren, berichtete BDM-Mitglied Elmar Hannen im Interview mit dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben. Ein garantierter Basismilchpreis soll dabei steigende Produktionskosten abdecken und von einer unabhängigen Stelle kalkuliert werden. Von Kunden gewünschte Mehrwerte beim Tierwohl oder der Haltung sollen auf Nachfrage produziert werden und einen höheren Milchpreis erzielen.

Interesse an höherem Einkommen reicht nicht

Vertreter der deutschen Milcherzeuger im Agrardialog Milch hatten das Konzept vom Bundeskartellamt prüfen lassen. Das Kartellamt hat seine Prüfung abgeschlossen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Das von Agrardialog vorgestellte Finanzierungsmodell ist kartellrechtlich nicht zulässig. Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden. Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt.

Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen. Nachhaltigkeitsaspekte spielen bei dem Finanzierungsmodell keine Rolle. Der Agrardialog hat aber jederzeit die Möglichkeit, uns ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, das nicht auf eine Preisabsprache zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgreift.“

Konkrete Konzepte für mehr Nachhaltigkeit gefordert

Das Modell des Agrardialogs sieht eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen „Milchgelds“ für die landwirtschaftlichen Erzeuger vor, fasst das Bundeskartellamt das Finanzierungskonzept zusammen. Dafür sollen die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung für landwirtschaftliche Betriebe branchenweit ermittelt werden und den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis bilden.

Als bindender Bestandteil in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sollen die Aufschläge laufend angepasst werden. Das soll laut Agrardialog einen branchenweiten Beitrag zur Finanzierung der Transformation der heimischen Landwirtschaft bringen. Konkrete Produktionskriterien für die Rohmilch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte sieht das Konzept hingegen nicht vor, kritisiert das Kartellamt.

Günstige Produkte im Handel sollen bleiben

Wegen der angestrebten branchenweiten Geltung des Projekts und seiner Teilnehmer wäre das vorgestellte Modell auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen. Damit würden zukünftig gerade die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Milch und Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel nachfragen, günstige Ausweichmöglichkeiten einbüßen.

Kooperation möglich – Unzulässige Preisabsprachen nicht

Kooperationen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern und neuerdings auch entlang der Wertschöpfungskette sind vielfach durch gesetzliche Ausnahmen privilegiert. Das Bundeskartellamt ist laut eigener Aussage dabei unterstützend tätig und berät zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Vereinbarungen, wie zuletzt auch bei der Initiative Tierwohl.

Dazu ergänzt Mundt: „Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Deutsches und europäisches Kartellrecht stehen dem nur in den seltensten Fällen entgegen. Es gibt schon jetzt weitreichende Ausnahmeregelungen gerade im Agrarbereich. Erzeuger können ihre Angebote bündeln, gemeinsam verhandeln und ihr gesamtes Gewicht in die Waagschale werfen. Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten.“

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