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Kartellamt gibt grünes Licht für QM+

Obwohl das QM+ Programm schon im April starten soll, stand noch immer die Zustimmung des Kartellamts aus. Für die erste Programmphase erteilt die Aufsichtsbehörde nun ihre Zustimmung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die „Branchenvereinbarung Milch“ des QM-Milch e.V. für mehr Tierwohl in der Milcherzeugung. Das teilt die Aufsichtsbehörde in einer Pressemitteilung mit. Zentrale Elemente des Programms sind die Einführung eines Labels für Produkte, die die Tierwohl-Kriterien des QM+-Programms erfüllen sowie die Finanzierung der anfallenden Mehrkosten mittels eines sogenannten Tierwohlaufschlages für die Erzeuger, heißt es (top agrar berichtete).

Erste Phase wird toleriert

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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärt: „Die Vereinbarung der Milchbranche über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden. Gerade bei der Milch gibt es sehr viele unterschiedliche Konkurrenzlabel und lebhaften Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marken. Nur ein Teil der Molkereien wird an dem QM+-Programm teilnehmen. Nach der ersten Phase muss erneut evaluiert werden, inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können.“

Verhandlungsspielraum vorhanden

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Aufschlags dient das in der Branche in ständiger Praxis verwendete Rohmilchäquivalent, erklärt das Bundeskartellamt. Ein Milchäquivalent bezieht sich auf den durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch und dient als Maßstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge. Die Milcherzeuger sollen in der ersten Programmphase einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 1,2 ct/kg Rohmilchäquivalent erhalten. Das Rohmilchäquivalent für verschiedene Produkte wie z.B. Käse oder Sahne wird bilateral bestimmt, sodass eine gewisse Spannbreite und damit Spielraum für Verhandlungen besteht.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Branchenvereinbarung der QM-Milch im Rahmen des Aufgreifermessens zu tolerieren, erfolge im Lichte des Artikel 210a der europäischen Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO).

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