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topplus Neue EU-Verordnung

Kartellrecht: Preisabsprachen zu Tierwohl möglich

Eine neue EU-Verordnung könnte künftig die Position der Erzeuger bei den ständigen Forderungen nach höheren Standards deutlich stärken: Wir sprachen dazu mit Rechtsanwalt Dr. Kim Manuel Künstner.

Lesezeit: 2 Minuten

Nahezu geräuschlos ist eine neue EU-Verordnung gekommen, die die Position der Erzeuger bei den ständigen Forderungen nach höheren Standards künftig deutlich stärken könnte: So sind die bisher kartellrechtlich grundsätzlich verbotenen Absprachen zwischen Landwirten, aber auch entlang der gesamten Lieferkette („Branchenlösung“) doch kartellrechtskonform erlaubt.

Zumindest, wenn Erzeuger, Verarbeiter, Händler oder andere Marktteilnehmer Nachhaltigkeitsstandards festlegen, die über den Anforderungen der EU bzw. dem Mitgliedstaat liegen. Dann dürfen auch Preise und Vertragslaufzeiten Teil der Absprachen sein – weil die Mehrkosten der höheren Nachhaltigkeitsstands bisher häufig einseitig die Erzeuger tragen.

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Diese Ausnahme vom Kartellverbot regelt die am 6. Dezember 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung 2021/2117, die um die Verordnung Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse erweitert wurde, erklärt Dr. Kim Manuel Künstner von Schulte Rechtsanwälte gegenüber dem Wochenblatt.

Nachhaltigkeitsstandard

Als Nachhaltigkeitsstandards definiert die Verordnung drei Punkte:

  • Umweltziele wie Klimaschutz oder nachhaltiger Schutz von Landschaften, Wasser und Böden;
  • weniger Pestizide bei der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • Tiergesundheit und Tierwohl.

Die Ausnahme gelte bereits unmittelbar und ohne weiteren Umsetzungsakt in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten, so Dr. Künstner. Allerdings: Erst in zwei Jahren, ab dem 8. Dezember 2023, können Erzeuger bei der Kommission nachfragen, ob für ihren konkreten Fall die Ausnahme greift. Bis dahin müssen sich Landwirte auf eine eigene kartellrechtliche Bewertung verlassen.

Freude bei BDM und EMB

Bei dem Bundesverband Deutscher Milchviehalter (BDM) sowie dem European Milk Board (EMB) ist diese Meldung auf große Freude gestoßen. "Unsere beharrliche und langjährige Arbeit gepaart mit den aktuellen Forderungen des Agrardialogs scheint eine Tür bei der Politik aufgestoßen zu haben. Wenn uns das gelingt, ist der erste Schritt getan, um landwirtschaftliche Existenzen zu sichern“, sagt Elmar Hannen, deutscher Vertreter im EMB auf Wochenblatt-Nachfrage, und kündigt direkt an: „Die nächsten Schritte werden unmittelbar eingefordert, um das auch wirtschaftlich nachhaltig für unsere Betriebe zu sichern."

Skepsis bei anderen Branchenvertretern

Andere Branchenvertreter wollten sich gegenüber dem Wochenblatt nicht offiziell zu der geänderten Verordnung äußern. Sie sind aber skeptisch, wie die praktische Umsetzung in Deutschland aussehen könnte. Und bezweifeln, dass ein wirklicher Mehrwert und das geforderte „Verhandeln auf Augenhöhe“ durch die geänderte gelinge.

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