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Bundesrat

Keine Mehrheit für Tiertransportverbot in problematische Drittstaaten

Das pauschal verordnete deutsche Verbot von Tiertransporten in Länder, die es mit dem Tierschutz nicht so genau nehmen, gibt es nun doch nicht. Von EU-Seite könnte aber etwas kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bund wollte ein pauschal verordnetes Verbot von Nutztiertransporten in tierschutzproblematische Drittstaaten. Das wird es vorerst nicht geben, weil der Bundesrat am Freitag der betreffenden Empfehlung seines Agrarausschusses nicht folgte.

Bei der Abstimmung über die Tierschutztransportverordnung gab es für diese Maßgabe keine Mehrheit. Gemäß der Empfehlung des Agrarausschusses wäre in die Verordnung eine Liste mit 17 Drittländern aufgenommen worden, in die das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen untersagt worden wäre.

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Darüber hinaus hätte es auch ein Verbringungsverbot in andere EU-Mitgliedstaaten geben sollen, wenn eindeutige Hinweise vorliegen, dass die Tiere von dort aus in einen der genannten „Problemstaaten“ exportiert werden sollen.

Wäre nicht mit EU-Recht vereinbar gewesen

Dem Vernehmen nach gab es in der Bundesregierung jedoch die Rechtsauffassung, dass solch eine Regelung, nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die vom Bundesrat gebilligte Verordnung sieht vor, dass die Beförderung von Tieren zu einem Schlachthof zukünftig mehr als viereinhalb Stunden dauern darf, wenn die Außentemperatur mehr als 30 Grad beträgt.

Verstöße gegen die durch das EU-Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden nun auch bei Beförderungen von unter acht Stunden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Ausnahmen von der Beförderungsregelung bei hohen Temperaturen sind mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen zur Lüftung und Temperaturkontrolle jedoch möglich.

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Werben für EU-weite Regelung

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will nun heute beim Treffen der EU-Agrarminister gemeinsam mit den Niederlanden und Luxemburg einen Vorschlag für ein Verbot einbringen. Vor allem Marokko, die Türkei, Russland, der Nahe Osten und Asien stehen dabei im Fokus, heißt es am Montag in Medienberichten.

Die drei Länder wollen die EU-Kommission auffordern, EU-weite Regeln auszuarbeiten, um lange Tiertransporte in Drittländer auf der Straße und per Schiff zu verbieten. Zudem müsse die Kommission bis zu einem Verbot für kurzfristige Verbesserungen sorgen.

In Luxemburg stehen heute aber auch noch weitere Themen zum Tierschutz auf der Agenda. Unter anderem geht es um eine bessere Kontrolle der Fischerei, Beschränkungen für bienenschädliche Chemikalien in der Landwirtschaft und die mögliche Abschaffung der Pelztierzucht in Europa.

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Großbritannien bringt Exportverbot für Schlachttiere auf den Weg

Anders sieht dies in Großbritannien aus: Das geplante britische Exportverbot für Lebendtiere rückt ein Stück näher. Landwirtschaftsminister George Eustice hat soeben mehrere Gesetzentwürfe zu schärferen Vorgaben im Tierschutz vorgelegt, die unter anderem auch die Beendigung des Exports lebender Schlacht- und Masttiere vorsehen.

Bereits im Mai hatte die Regierung angekündigt, sich nach dem EU-Austritt als „globaler Verfechter des Tierschutzes“ positionieren zu wollen. Man wolle auf weltweit führende Standards aufbauen, Tiere „gesetzlich als fühlende Wesen“ anerkennen und eine Reihe neuer Tierschutzmaßnahmen verpflichtend umsetzen.

Der britische Bauernverband (NFU) begrüßte den Gesetzentwurf. "Besorgniserregend“ sei jedoch, dass die Regierung Handelsverhandlungen mit Ländern führe, die eine große Anzahl von Tieren zur Mast und Schlachtung exportiere. Es sei „zwingend notwendig“, bestimmte Standards für britische Landwirte zu setzen und sicherzustellen, dass diese Standards nicht durch Importe unterboten würden.

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