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Keine trächtigen Rinder schlachten lassen!

Rinderhalter sollten möglichst keine trächtigen Tiere schlachten lassen. Das sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth.

Lesezeit: 2 Minuten

Rinderhalter sollten möglichst keine trächtigen Tiere schlachten lassen. Das sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth.


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Wissenschaftliche Erkenntnisse aus jüngerer Zeit wiesen darauf hin, dass Schlachtungen trächtiger Kühe in Deutschland und der Europäischen Union in mehr als nur einzelnen Fällen vorkämen, erklärte Flachsbarth. Auch wenn belastbare Statistiken fehlten, stelle dennoch jede einzelne Schlachtung einer hochträchtigen Kuh ein Tierschutzproblem dar. Feten empfänden zumindest ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung bei der Schlachtung des Muttertieres Schmerzen und Leiden bis zu ihrem eigenen Tod infolge von Sauerstoffmangel. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sehe deshalb Handlungsbedarf, um das Schlachten von Kühen im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit so weit wie möglich zu verhindern, erklärte die Staatssekretärin.


Sie stellte auch klar, dass das Schlachten oder Töten dieser Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen geduldet werde dürfe, zum Beispiel im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen. „Wir sind deshalb bereits in Brüssel aktiv geworden und werden auch weiterhin bei der Kommission einfordern, sich der Lösung des Problems anzunehmen“, so Flachsbarth. Die Kommission habe bereits zugesagt, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Klärung der noch offenen Fragen zur Problematik des Schlachtens trächtiger Tiere zu erteilen. Aus Sicht des Ministeriums sollte dabei auch die Notwendigkeit von Regelungen zu Betäubungs- und Tötungsverfahren für Feten geprüft werden.


Zusätzlich sei geplant, ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beauftragen, um die Ursachen des Schlachtens trächtiger Tiere in Deutschland herauszufinden, erklärte die CDU-Politikerin. Dabei sollten Erkenntnisse gesammelt werden, wie viele trächtige Tiere geschlachtet werden. Berücksichtigt werden sollten verschiedene Tier- und Nutzungsarten.


Darüber hinaus prüft das Agrarressort laut Flachsbarth derzeit auch, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken. Bis dahin gelte der Appell an die Tierhalter, den Trächtigkeitsstatus der Tiere bei der Entscheidung zur Schlachtung zu beachten.

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