Ermittlungen ließen vermuten, dass die Erkrankungen eines Jungen an einer EHEC- und EPEC-Infektion sowie eines weiteren Kindes an einer Campylobacter-Infektion in Zusammenhang mit dem Urlaub der Familien auf dem Bauernhof stehen könnten. Die Behörden haben dem Betrieb die Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher untersagt und ließen entsprechende Milchproben analysieren.
Der Landkreis Leer und das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass in Rohmilch Krankheitserreger vorkommen können und diese daher vor dem Verzehr abgekocht werden sollte. Nur so könnten möglicherweise vorhandene Erreger abgetötet werden. Betriebe, die Rohmilch abgeben, müssen dies bei der zuständigen Behörde anmelden und einen Abkochhinweis an ihren Milchtankstellen oder Abgabestellen anbringen.