Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Tiertransporte

Länder konkretisieren Vorgaben für Drittlandsexporte

Vollständige Verbote von langen Nutztiertransporten in Drittstaaten sind unzulässig. Einige Bundesländer passen deshalb ihre Vorgaben an und bringen neue Erlasse auf den Weg.

Lesezeit: 5 Minuten

Im vergangenen Jahr hatten mehrere Bundesländer per Erlass die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittstaaten aus Tierschutzgründen verboten. Mehrfach sind solche Verbote jedoch in jüngster Zeit durch Verwaltungsgerichte aufgehoben und die Behörden vor Ort verpflichtet worden, die dafür notwendigen Dokumente auszustellen. Unter anderem Brandenburg und Niedersachsen konkretisieren mit neuen Erlassen die Abfertigung der Transporte. Baden-Württemberg muss ein Verbot von Langstreckentransporte von Kälbern zurücknehmen.

Brandenburg: Berichte und Checklisten

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Lange und grenzüberschreitende Tiertransporte sind im EU-Recht verankert und können nicht einfach verboten werden. Es besteht ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind“, teilte Brandenburgs Sozial- und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnenmacher mit Blick auf eine Gerichtsentscheidungen vom 17. Februar mit. Gleichzeitig machte sie klar, dass sich die Landesregierung dazu verpflichtet habe, Tierleid auf langen Transporten einzudämmen. „Kann eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere auf der gesamten Strecke nicht gewährleistet werden, so ist der Transport nicht genehmigungsfähig“, betonte die Ministerin.

Brandenburg habe deshalb in einem Rechtsgutachten den bisherigen Erlass prüfen lassen und durch einen neuen, ab sofort gültigen ersetzt. Dieser soll die fachlichen Bedingungen für die Abfertigung von Tieren in den dafür zuständigen Landkreisen durch erweiterte Berichtspflichten und Checklisten erhöhen. Unter anderem soll der Transporteur mit Hilfe einer Checkliste mit Angaben zu Versorgungsstationen stärker in die Verantwortung genommen werden und sich dafür im Drittland Zusicherungen über die Erfüllung europäischer Standards der Versorgungsstellen durch die dort zuständigen Behörden einholen. Die Echtheit der behördlichen Zusicherung des Drittlandes werde durch das Bundesministerium einmal jährlich verifiziert und den Landkreisen durch das Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Hiermit solle die Qualität der Plausibilitätsprüfung durch die Amtstierärzte noch weiter gesichert werden.

Erstmals werden auch Berichts- und Informationspflichten zu geplanten Tiertransporten eingeführt. So sollen die Kontrollmöglichkeiten für das Sozialministerium als oberste Aufsichtsbehörde verbessert sowie eine einheitliche valide Datenlage zum Beispiel zu Standzeiten an den Grenzen und Innentemperaturen in Abhängigkeit von Außentemperaturen gesammelt und den Landkreisen für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. Transporteure müssen zudem nachweisen, dass die Tiere tatsächlich an den Versorgungsstellen abgeladen wurden und eine 24-stündige Ruhepause hatten. Jeder lange Transport von Tieren werde, bevor er eine Genehmigung erhalte, durch amtliche Tierärzte umfangreich und sorgfältig geprüft. Nur wenn die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar dargelegt werde, dürfe der Transport abgefertigt werden, betonte das Ministerium.

Niedersachen: Neuer Erlass soll Transporte möglich machen

Auch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast musste vergangene Woche im Landtag einräumen, dass „das vollständige Verbot der Exporte von Wiederkäuern und Schweinen nicht länger haltbar“ sei und die Landesregierung auf aktuelle Verwaltungsgerichtsentscheidungen reagieren müsse. „Ein Sofort-Stopp von Tiertransporten, wie es die Grünen fordern, ist in einem Rechtsstaat eben nicht so einfach machbar“, erklärte die Ministerin. Breits Anfang Januar sei deshalb ein neuer Erlass auf den Weg gebracht worden, der zwar Lebendtiertransporte grundsätzlich wieder möglich mache, zugleich aber den rechtlichen Handlungsspielraum für den Tierschutz maximal ausschöpfe.

Bis auf Weiteres seien alle Abfertigungen von langen Drittlandsexporten schriftlich mit dem Landwirtschaftsministerium abzustimmen. Außerdem regle der Erlass, wie die Transportplanung plausibel darzustellen sei und welche konkreten Anforderungen an Versorgungsstellen und die Straßentransportfahrzeuge in Drittländern bestünden. Zudem müssten die zuständigen Behörden den Transport im Nachgang prüfen und einen ausführlichen Bericht verfassen, um Informationen für künftige Genehmigungen zu sammeln. „Es ist für mich äußerst unbefriedigend, dass es bei Tiertransporten mittlerweile einen `Abfertigungstourismus` in Drittländer“ über andere Mitgliedstaaten gibt, der sich der Kontrolle durch deutsche Veterinärbehörden weitgehend entzieht“, monierte Otte-Kinast. Für sie stehe deshalb fest, dass sowohl auf Ebene der EU, wie auch national, noch nachgebessert werden müsse.

Baden-Württemberg: Verbot von Kälbertransporten nicht zulässig

In Baden-Württemberg hat ein Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass ein Ende 2020 vom Landwirtschaftsministerium erlassenes Verbot für Langstreckentransporte von Kälbern aufgehoben werden muss. Meist männliche Kälber würden mangels guter Vermarktungsmöglichkeiten vor Ort nach Spanien verkauft, wo sie nicht selten nach einer Mast in Drittländer zur Schlachtung oder gar Schächtung gingen, berichtete die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord. Auf dem langen Weg nach Spanien von derzeit 21 Stunden bekämen die auf Milch oder Milchaustauscher angewiesenen Kälber nur ein bisschen Wasser und litten daher Durst und Hunger.

Auch rechtlich hält die Tierärztin die Transporte für nicht haltbar. „Wir müssen nun mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine Kehrtwende bei diesem systemimmanenten Problem bewirken“, forderte die Landestierschutzbeauftragte. Zum einen sollte dringend die Rechtssache, ob diese Transporte so abgefertigt werden müssten, in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Am besten wäre es, wenn diese Fragestellung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt würde, da sie europäisches Tiertransportrecht betreffe. Zum anderen müsse ein grundsätzliches Umdenken stattfinden, indem Mast- und Vermarktungsmöglichkeiten für die Kälber aufgebaut und bei Verbrauchern gezielt für den Kauf dieses Fleisches geworben werden.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.