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Schafe, Ziegen, Kühe

Länder wollen Weidetierprämie doch schon 2022

Der Bundesrat will die Einführung der gekoppelten Beihilfe für die Weidetierhaltung um ein Jahr vorziehen und die maximale Förderhöhe ausschöpfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat sich nun doch dafür ausgesprochen, schon im kommenden Jahr eine gekoppelte Beihilfe für die Weidetierhaltung einzuführen. In ihrer am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Direktzahlungs-Durchführungsgesetzes fordert die Länderkammer bereits für 2022 eine bundeseinheitliche, fakultativ gekoppelte Stützung für Mutterschafe, -ziegen und -kühe, die die maximale Förderhöhe von 2 % ausschöpfen soll.

Gemäß dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung würde die Prämie erst 2023 kommen; noch zu Beginn des Monats hatte der Bundesrat eine Entscheidung über eine frühere Einführung vertagt. Eine entsprechende Gesetzesänderung müsste nach dem Beschluss durch die Bundesregierung bis zum 1. August nach Brüssel gemeldet werden - nach Ansicht der Länder kann beides noch fristgerecht erfolgen. Sie wollen auch vor dem Hintergrund zunehmender Wolfsübergriffe nicht mehr bis zum Beginn der neuen Förderperiode warten.

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Hinsichtlich der anderen Entwürfe des Paketes zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - GAP-Direktzahlungen-Gesetz, GAP-Konditionalitätengesetz und GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - hat der Bundesrat erwartungsgemäß keine weitergehenden Beanstandungen.

Mit Blick auf die Öko-Regelungen der neuen GAP wird betont, dass nur Maßnahmen mit einem tatsächlichen ökologischen Mehrwert gebilligt würden. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, sich in Brüssel für eine Einkommenswirksamkeit der Regelungen einzusetzen.

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) begrüßten die Forderung der Länderkammer. Da die bei den vormaligen Vorstößen des Bundesrates geltend gemachten Hindernisse nicht mehr bestünden, sollte eine Einführung von der Bundesregierung nicht mehr verweigert werden, erklärten die Verbände. Sie verwiesen auf den niedrigen Stundenlohn der Schaf- und Ziegenhalter und die erbrachten gesellschaftlichen Leistungen, etwa beim Küstenschutz.

Erste Hektare stärker gefördert

Erfreut zeigte sich die Ministerin über die verstärkte Förderung der ersten Hektare. Vorgesehen ist ein Anstieg von 7 % auf 12 % der Obergrenze für Direktzahlungen. Erhöht wird auch die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, und zwar schrittweise bis zum Ende der Förderperiode 2026 auf 15 %.

Die ostdeutschen Agrarminister verwiesen auf die mit der Reform einhergehende Umverteilung zugunsten der westdeutschen Bundesländer. „Aufgrund des Kompromisses werden jedes Jahr etwa 150 Mio. € von Ost nach West umverteilt. Ich hoffe, die Aufbauhilfe West zahlt sich gesamtgesellschaftlich aus“, erklärte Thüringens Ressortchef Prof. Benjamin-Immanuel Hoff. Er mahnte zudem eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zur Wertschätzung der landwirtschaftlichen Produktion an.

Von guter Arbeit müsse man leben können; das gelte auch für die Menschen in der Landwirtschaft. Faire Erzeugerpreise, Bodenkosten, Arbeits- und Einkommensverhältnisse seien zwingend erforderlich, um die Agrarbetriebe von den Subventionen unabhängig zu machen.

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