Ausschlaggebend für die Entscheidung für Transporte in Länder wie Usbekistan, Kasachstan und Turkmenistan keine Vorzeugnisse auszustellen, sei ein Bericht von Veterinären verschiedener Bundesländer. Die Landestierschutzbeauftragte Hessens, Dr. Madeleine Martin, sei im August mit drei Amtstierärzten aus Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein eine Transportroute durch Russland abgefahren. Dabei stellten die Veterinäre fest, dass einige angegebene Versorgungsstationen nicht existieren würden oder nicht EU-rechtskonform ausgestattet oder zugelassen seien.
Nach EU-Recht müssten Transporteure ausgewachsene Tiere spätestens nach 29 Stunden Transport und einer einstündigen Pause an zugelassenen Entlade- und Versorgungsstationen abladen, füttern und tränken. Nach 24 Stunden Ruhezeit darf der Transport weitergehen.
„Ich habe unsere Amtstierärzte angewiesen, weiterhin keine Vorzeugnisse mehr für Transporte in Drittländer wie Usbekistan, Turkmenistan oder Kasachstan auszustellen“, erklärte der Landrat von Landshut, Peter Dreier. Aktuell habe das Veterinäramt die Vorzertifizierung von neun Färsen verweigert, die nach Usbekistan geliefert werden sollten.
Dreier fordert eine bundeseinheitliche Positivliste von Versorgungsstationen, damit die Veterinärämter Transportpläne prüfen können. Dabei appelliert er an das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Verantwortung dafür nicht auf die Länder zu schieben.„Es kann nicht Aufgabe der Länder und Landkreise sein, die Qualität der Versorgungsstationen in Russland zu prüfen“, so der Landrat.