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Lockerungen

Landtag Niedersachsen stimmt für hofnahe Schlachtungen

Der niedersächsische Landtag hat seine Erlaubnis für hofnahe Schlachtungen gegeben. Jetzt ist die EU am Zug, den Rechtrahmen zu lockern, bevor das in der Praxis gelten darf.

Lesezeit: 2 Minuten

Die mobile Schlachtung von Nutztieren ist künftig auch direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Der Niedersächsische Landtag stimmte am Mittwoch für einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition.

„Damit schaffen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit", sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie begrüßte die Möglichkeit der hofnahen Schlachtung außerordentlich: „Das erspart den Tieren viel Stress, weil der Transport wegfällt. Die Zusammenarbeit von Tierhaltern mit handwerklichen Metzgereien oder kleineren Schlachthöfen bietet sich für die regionale Versorgung an."

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Zunächst muss im Juli auf EU-Ebene eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Danach wird es möglich sein, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

„Wir nehmen sowohl von den Landwirten als auch von den Kunden, die das recht hochpreisige Produkt nachfragen, ein hohes Interesse wahr. Auf den Transport der Tiere kann bei dieser neuen Form der Schlachtung verzichtet werden. Es ist uns wichtig, diesen tierschutzgerechten Schritt zu ermöglichen", betonte Otte-Kinast. Mit Hilfe von EU-Fördergeld der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung" können Kleinunternehmer sowie entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse bei der Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt werden.

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