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Leserfrage: Wer Haftet für den Schaden ausgebrochener Rinder?

Frage: Mir sind zwei Rinder entlaufen. Ich habe nun Angst, dass die Tiere einen Schaden anrichten. Wer muss für einen möglichen Schaden haften? Ich habe den Fall bei meiner Versicherung gemeldet

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Mir sind zwei Rinder entlaufen. Die Tiere waren bei mir im Stall und mussten vom Tierarzt behandelt werden. Dazu habe ich diese gemeinsam mit dem Tierarzt in einen Behandlungsstand getrieben. Aus diesem sind sie ausgebrochen. Wir haben sofort versucht, die Tiere wieder einzufangen, ohne Erfolg. Seitdem haben wir die Tiere nicht wiedergesehen. Ich habe nun Angst, dass die Tiere einen Schaden anrichten. Wer muss für einen möglichen Schaden haften? Ich habe den Fall schon bei meiner Versicherung gemeldet, diese meinte jedoch nur, sie wolle bloß davon wissen, wenn etwas passieren würde. Bin ich nun haftbar für den Schaden meiner Tiere?

Antwort:Normalerweise haftet der Halter eines Tieres, wenn dieses einen Schaden verursacht. Er muss den entstandenen Schaden ersetzen. Hier gibt es aber eine Ausnahme: Ist das Tier ein Haustier, das dem Unterhalt des Tierhalters dient, haftet der Tierhalter nicht. Allerdings muss er, wenn er das Tier beaufsichtigt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten. Oder der Schaden wäre auch bei sorgfältigem Umgang mit dem Tier entstanden.

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Fahrlässiges Handeln führt zur Haftung

In Ihrem Fall bestreiten Sie Ihren Unterhalt aus der Tierhaltung. Die Tiere dienen also der Erwerbstätigkeit. Jetzt müssen Sie prüfen, warum die Tiere ausgebrochen sind. Wenn Sie die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ beachtet haben, also nicht fahrlässig gehandelt haben, müssen Sie nicht für den Schaden haften. Gleiches gilt, wenn die Tiere auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entkommen wären. Die Haftpflichtversicherung nimmt sich der Sache erst dann an, wenn ein Schaden eingetreten ist, da erst dann ein Versicherungsfall vorliegt.

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