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Beihilfe

Maßnahmen zur Milchmarktsicherung im Fokus

Der Europäische Rechnungshof untersucht derzeit den Erfolg der Maßnahmen der EU in den Jahren 2014 bis 2017, um den Störungen des Milchmarktes entgegenzuwirken.

Lesezeit: 2 Minuten

Prüfer des Europäische Rechnungshofes beurteilen aktuell, ob die Maßnahmen zur Milchmarktsicherung zwischen 2014 und 2017 die Auswirkungen der Störungen angemessen milderten. Die Maßnahmen kosteten die EU 740 Mio. €. „Die Milchproduzenten erlitten erhebliche Einnahmeeinbußen", so Nikolaos Milionis, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Der Hof werde analysieren, ob die EU-Mittel sinnvoll verwendet wurden, um die Landwirte bei der Bewältigung dieser Krise zu unterstützen, und ob die Kommission auf zukünftige Marktstörungen vorbereitet ist.

Führender Einzelproduktsektor

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Die Milchproduktion ist mit einem Anteil von rund 14 % an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion der führende Einzelproduktsektor in dem landwirtschaftlichen Sektor der EU. Im Jahr 2018 lag der Wert der Milcherzeugung bei 58 Mrd. €. Um zu verhindern, dass die Preise für Milcherzeugnisse auf ein untragbares Niveau fallen, gibt es Maßnahmen, um einen Teil der Überschüsse vorübergehend vom Markt zu nehmen. Diese umfassen den öffentlichen und privaten Kauf von Butter und Magermilchpulver sowie deren Lagerung, so der Europäische Rechnungshof in seiner Erklärung.

Umsetzung auf dem Prüfstand

Im Zeitraum 2014 bis 2015 fielen die EU-Milcherzeugerpreise um etwa 10 Cent auf rund 30 Cent je Liter. Die Kommission war der Auffassung, dass der Milchsektor mit Marktstörungen konfrontiert war, da es ein weltweites Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gab, bei dem das russische Einfuhrverbot für aus der EU stammende landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eine Rolle spielte. Infolgedessen ergriff sie außergewöhnliche Maßnahmen, um das "Sicherheitsnetz" zu ergänzen. Mit diesen Maßnahmen sollten den am stärksten betroffenen Tierhaltern und Milcherzeugern befristete außergewöhnliche Beihilfen gewährt werden. Die Mitgliedstaaten konnten die EU-Mittel mit Top-ups aus ihren nationalen Haushalten ergänzen.

Nun analysieren die Prüfer die Politik der Kommission und die Daten der Mitgliedstaaten und holen Informationen von Landwirten, Berufsverbänden und der Milchwirtschaft ein. Außerdem führen sie Prüfbesuche in Frankreich, Italien, Irland und Finnland durch, um zu untersuchen, wie die Maßnahmen in die Praxis umgesetzt wurden.

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