Die Rinderbestände in Mecklenburg-Vorpommern sind nahezu frei von dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1), berichtet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Mecklenburg-Vorpommern möchte gemeinsam und zeitgleich mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen den BHV1-freien Status beantragen. Derzeit verfügt nur das Bundesland Bayern über diesen Status. Die Infektion tritt bei Rindern auf und ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche.
BHV1-freie Betriebe sollen zur Verbesserung der Rindergesundheit beitragen. Außerdem würde der Handel in Gebieten mit gleichem Seuchenstatus erleichtert, so das Ministerium.
Die am 15. Oktober diesen Jahres in Kraft tretende amtliche Verfügung besagt, dass bis 31.Dezember 2013 die letzten BHV1-infizierten Rinder aus den Beständen entfernt werden müssen. Ab dem 1. Juli 2013 ist die Impfung gegen den Herpesvirus in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch BHV1-freie Rinder in die Bestände eingestellt werden. Diese Rinder dürfen, wenn sie nach dem 30. Juni 2013 geboren wurden, nicht mehr gegen BHV1 geimpft sein.
„Die überwiegende Zahl der noch BHV1-infizierten Rinder befindet sich in nur 0,8 % der landesweit 2.610 Milch- und Mutterkuhbetriebe“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Ebenso verdeutlicht er: „Für eine BHV1-Freiheit gibt es keinen anderen Weg als die Entfernung dieser Tiere.“
Da das Erreichen der gesetzten Ziele auch wirtschaftlich für die betroffenen Betriebe vertretbar sein soll, soll es in bestimmten Fällen unter definierten Bedingungen auch befristete Ausnahmen geben.