In Mecklenburg-Vorpommern (MV) ist die Impfung gegen die Bovine Herpesvirus Typ1-Infektion seit dem 1. Juli dieses Jahres verboten. Außerdem dürfen nur noch BHV1-freie Rinder, die nicht gegen diese Infektion geimpft sind, in die Bestände eingestellt werden. Das teilt das Landwirtschaftsministerium MV mit.
In bestimmten Einzelfällen sind Ausnahmen von dem Impfverbot möglich. Diese müssen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-Ämtern genehmigt werden.
Bis Ende des Jahres müssen alle noch nicht BHV1-freien Betriebe dafür sorgen, dass sie die Virusträger in ihren Ställen merzen. Betroffene Betriebe müssen die Sanierungsvorgaben strikt einhalten und eng mit dem Amtstierarzt zusammen arbeiten. Zurzeit befinden sich nur noch in neun Betrieben mehr als 100 Virusträger.
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen gemeinsam BHV1-Freiheit bei der EU-Kommission beantragen. Bisher hat nur das Bundesland Bayern diesen Status. Durch diese Anerkennung nimmt der Untersuchungsumfang ab und der Handel wird erleichtert, da die Rinder sonst nur unter Zusicherung von Zusatzgarantien in ein BHV1-freies Gebiet verkauft werden dürfen.
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