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Markttransparenzinitiative

Meldepflicht für Preise von Bioschlachtrindern

Der Bundesrat hat die EU-Vorgabe beschlossen, dass auch die Biorinderpreise gemeldet werden müssen, und zwar als gewogene Durchschnitte der Auszahlungspreise an die Lieferanten.

Lesezeit: 2 Minuten

Künftig sind auch die Preise für Schlachtkörper von Rindern, deren Aufzucht ökologisch erfolgte, an die Europäische Kommission zu melden. Das schreibt die Verordnung zur Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vor, der der Bundesrat am vergangenen Freitag (5.3.) unter Maßgabe redaktioneller Anpassungen und Präzisierungen zugestimmt hat.

Hintergrund für die Verordnungsnovelle ist, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Markttransparenzinitiative die Meldepflichten der Mitgliedstaaten für Preise und Mengen von ausgewählten Agrarprodukten und Lebensmitteln ausgeweitet hat. Ein Großteil der neuen Auskunftspflichten wird in Deutschland bereits über die Marktordnungswaren-Meldeverordnung in nationales Recht umgesetzt.

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Die in Deutschland für das Aggregieren der wöchentlichen Preismeldungen aus den Ländern und die Weiterleitung an die EU-Kommission zuständige Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ist bereits tätig geworden und bekommt seit Jahresbeginn auch die Schlachtdaten und gezahlten Preise für biologisch erzeugte Rinder mitgeteilt.

Nach Maßgabe der Länderkammer kann deshalb die ursprünglich vom Bund geforderte Meldung für alle Rinder entfallen, da sie sich aus den Teilmengen berechnen lässt. Dies erspare zudem eine neuerliche Umstellung des EDV-Systems.

Der Bundesrat beschloss zudem die Maßgabe, dass die gemeldeten repräsentativen Verkaufspreise als die „mit den Schlachtgewichten gewogenen Durchschnitte der Auszahlungspreise an die Lieferanten“ genauer definiert werden.

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