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Lieferbeziehung

Milch Board fordert gesetzliche Vorgaben zu Menge, Preis und Dauer

Die deutschen Milcherzeuger profitieren von gesetzlich vorgegebenen Vertragsinhalten zu Menge, Preis und Dauer, meint die MEG Milch Board.

Lesezeit: 2 Minuten

Die MEG Milch Board begrüßt die Diskussionen über neue Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien ausdrücklich. Hierzu sagt der Vorstandsvorsitzende Peter Guhl: „Ich habe zunehmend den Eindruck, dass die Politik verstanden hat, dass der Milchmarkt neue Regelungen hinsichtlich der Lieferbeziehungen braucht. Die Hoffnungen dass die Marktpartner dies untereinander selbst regeln können, haben sich als nicht tragfähig erwiesen.“

Guhl wundert sich darüber nicht: „Wie sollen die Milcherzeuger in einem übersättigten Markt ihren Forderungen nach kostendeckenden Milchpreisen Gewicht geben, ohne dabei lächerlich zu wirken? Sie sind das schwächste Glied in der Wertschöpfungskette, und seit dem Quotenende hat sich ihre Lage nochmals dramatisch verschlechtert.“

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Dass die Molkereiwirtschaft mit der Ist-Situation bestens zurecht kommt, belegt aus Guhls Sicht ihre immer wieder mit Nachdruck formulierte Forderung, daran nichts zu verändern. Der Status quo baut auf die Andienungspflicht der gesamten in Deutschland erzeugten Milch. Guhl ist davon überzeugt, solange an der Andienungspflicht nicht gerüttelt wird, haben brancheninterne Lösungen keine Chance. Erst wenn Milcherzeuger und Molkereien gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich auf konkrete Liefermengen einigen zu müssen - die Basis dafür kann nur der Milchkaufvertrag sein - wird Bewegung in die festgefahrene Situation kommen. Vorher nicht!

Angesichts dieser Ausgangssituation erhofft sich die MEG Milch Board von der Politik ein entschlossenes Eingreifen. Der neu gestaltete Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation in den EU-Mitgliedstaaten bietet hierfür einen wirksamen Hebel, um die Milcherzeuger besser vor Preiswillkür und Mengendumping zu schützen. Die MEG Milch Board sieht für die Milcherzeuger in Deutschland einen eindeutigen Nutzen in gesetzlich vorgegebenen Vertragsinhalten hinsichtlich Menge, Preis und Vertragsdauer. Die Andienungspflicht müsse hierfür sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im genossenschaftlichen Bereich durch vertragliche Regelungen ersetzt werden!

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