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Niederlande

Milchbauern verklagen Rabobank

Zwölf niederländische Milcherzeuger werfen dem Finanzinstitut vor, sie nicht vor den Risiken einer Betriebsaufstockung gewarnt zu haben. Rabobank weist die Vorwürfe zurück.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Gruppe von zwölf niederländischen Milchbauern hat die Rabobank verklagt. Die Bank hätte entsprechende Hypotheken für den Bau neuer Ställe niemals gewähren dürfen, kritisierte der Anwalt der Landwirte Olivier van Hardenbroek in der vergangenen Woche gegenüber der holländischen Fachzeitung „AD“. Das Top-Management der Rabobank habe gewusst, dass strengere Emissionsvorschriften eingeführt werden sollten. Die Landwirte fordern nun Entschädigungen von 100.000 € bis zu mehreren Millionen Euro pro Kläger.

Stallplätze frei wegen Phosphatquote

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Die klagenden Milchbauern hatten von 2013 bis 2015 neue Ställe bauen lassen. Anfang 2015 wurde die Milchquote in der Europäischen Union abgeschafft, so dass die Landwirte mehr Kühe halten konnten. Da auch die Niederländer in der Folge ihre Herden aufstockten, produzierten die Milcherzeuger dort 2016 durch den zusätzlich anfallenden Wirtschaftsdünger zu viel Phosphat. Deshalb führte die Haager Regierung eine Phosphatquote und handelbare Emissionsrechte für Phosphat ein, wobei die Zahl der Kühe zum Stichtag 2. Juli 2015 zugrunde gelegt wurde. Viele Aufstocker hatten damals ihre neuen Ställe noch nicht belegt, sodass sie dadurch weniger Kühe als geplant halten dürfen. Rund 800 niederländische Landwirte waren so in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Rabobank weist Vorwürfe zurück

Nach Einschätzung von Hardenbroek hat die Rabobank ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Der Anwalt verweist auf eine Erklärung des ehemaligen Rabobank-Direktors der Agrar- und Lebensmittelsparte, Ruud Huirne, aus dem Jahr 2017 auf einer Expertensitzung im Senat. „Jeder wusste, dass der Phosphatüberschuss, die Gülleverarbeitung, ein Problem war. Schon seit zehn Jahren war bekannt, dass etwas passieren würde“, habe Huirne damals gesagt. Die Rabobank wies die Vorwürfe zurück. „Letztendlich entscheidet der Unternehmer selbst, ob er die zur Verfügung stehenden Investitionsflächen nutzen will. Das ist Teil des unternehmerischen Risikos“, so die Bank.

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