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Milchbericht nennt konkrete Handlungsfelder

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat auf dem heutigen Milchgipfel in Berlin einen 40-seitigen Milchbericht präsentiert. Darin zeigt er unter anderem konkrete Handlungsfelder für die Branche auf: Gründung eines Branchenverbandes, angepasste Lieferbeziehungen, höhere Wertschöpfung, besseres Sicherheitsnetz

Lesezeit: 6 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat auf dem heutigen Milchgipfel in Berlin einen 40-seitigen Milchbericht präsentiert (liegt top agrar vor). Darin zeigt er unter anderem konkrete Handlungsfelder für die Milchbranche auf: Gründung eines Branchenverbandes, angepasste Lieferbeziehungen, höhere Wertschöpfung, besseres Sicherheitsnetz.

 

Im ersten Teil des Berichts gibt es eine ausführliche Bestandsaufnahme: Die Autoren beschreiben die agrarpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Milchproduktion sowie die strukturelle und wirtschaftliche Situation der Milchwirtschaft. Detailliert gehen sie auch auf die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise 2015/2016 ein, ebenso auf den Bericht des Bundeskartellamtes.



Als Zwischenfazit halten sie fest:

  • Volatilität: Die Volatilität der Preise für Milch und Milcherzeugnisse ist eine wesentliche Herausforderung für die europäische Milchwirtschaft, aber auch für die Milchpolitik. Sie erschwert betriebliche Langfristplanungen und erfordert verstärkt betriebliche Risikomanagementmaßnahmen.
  • Krisenbewältigung: Die Erfahrung mit der Milchkrise hat gezeigt, dass die Reaktion des Rohmilchangebotes auf die verschlechterte Marktlage deutlich zu langsam erfolgte.
  • Gesellschaftliche Anforderungen: Die Anpassung an gesellschaftliche Anforderungen ist neben der Preisvolatilität die zweite zentrale Herausforderung in der Wertschöpfungskette Milch.
  • Brexit, GAP nach 2020: Bei der Gestaltung der Maßnahmen der GAP nach 2020 werden die Herausforderungen, vor denen die tierhaltenden Betriebe stehen, in besonderer Weise zu berücksichtigen sein.
Im zweiten Teil des Milchberichts zeigen die Autoren Handlungsfelder für die Milchwirtschaft und Milchpolitik auf nationaler und auf EU-Ebene auf:

  • Brancheninitiative: Die Herausforderungen, vor denen die Milchbranche steht, erfordern eine enge und schlagkräftige Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Milch, im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Ein anerkannter Branchenverband kann hierfür eine ideale Plattform bieten. Ein solcher anerkannter Branchenverband könnte die weitgehenden Handlungsmöglichkeiten der Gemeinsamen Marktorganisation – auch in kartellrechtlicher Hinsicht – nutzen. BMEL wird auch in Zukunft mit dem Branchendialog Milch der Milchbranche eine Diskussionsplattform zur Verfügung stellen, um den stufenübergreifenden Dialog in der Branche zu fördern und notwendige Konsequenzen aus der letzten Milchkrise zu ziehen. BMEL begrüßt ausdrücklich die Bildung der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milcherzeugung und unterstützt die Weiterentwicklung hin zu einem Milch-Branchenverband.
  • Lieferbeziehung: Nach Auslaufen der Quotenregelung und mit der Deregulierung der Milchpolitik bilden die Bedingungen für die Rohmilchlieferung nunmehr ein wesentliches Element für die Funktionsweise der Wertschöpfungskette Milch. Ihre Modernisierung kann ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Milchmarktes sein. Die Gestaltung der Milchlieferkontrakte zwischen Milcherzeugern und Molkereien gehört daher auf den Prüfstand.

    – BMEL ist der Auffassung, dass sich Rechtsform und Organisation der genossenschaftlichen Milchverarbeitung grundsätzlich bewährt haben. Die pauschale Aufhebung der genossenschaftlichen Lieferordnung zugunsten von Einzelverträgen wird vom BMEL nicht verfolgt. Die Modernisierung der Lieferbedingungen ist Aufgabe der Wirtschaft.

    – Das Bundeskartellamt könnte mit der Definition eines „safe harbours“ in gewisser Weise neue Standards zu den kartellrechtlich relevanten Merkmalen der Lieferbeziehungen setzen. Aus Sicht des BMEL bleibt der Ausgang des Verwaltungsverfahrens und der geführten Diskussion abzuwarten.

    – BMEL wird sich in Brüssel für eine Fortentwicklung des Artikels 148 GMO (Ausnahmegenehmigung für Genossenschaften; Anmerkung der Redaktion)einsetzen.
  • Wertschöpfung: Die Wirtschaft muss die Erzeugung von Milcherzeugnissen in stärkerem Maß als bisher auf eine Qualitätsführerschaft ausrichten. In der Milchkrise hat es sich gezeigt, dass sich die Volatilität der Milchauszahlungspreise nach unten abschwächt,

    – je höher die Wertschöpfungstiefe der Molkereiprodukte ist (z.B. Produkte mit klarem Zusatznutzen für den Verbraucher) oder

    – je besser es gelingt, sich über eine regionale Vermarktungsstrategie vom Weltmarkt abzukoppeln.
  • Vorsorge Preisvolatilität: Die Milchbranche muss ihre vorsorgenden Maßnahmen zum Umgang mit Preisvolatilität ausbauen. In dem Maße, wie sich die Milchmarktpolitik aus der staatlichen Risikovorsorge zurückzieht, ist diese Aufgabe von der Wirtschaft zu übernehmen. Dies gilt sowohl für die Erzeuger- als auch die Verarbeitungsebene. Eine Neujustierung der Risikoverteilung in der Wertschöpfungskette ist anzustreben.

    – Die Unterstützung der Wirtschaft bei der Beschaffung aktueller Preisinformationen zur Weiterentwicklung der Warenterminbörse wird ein Handlungsfeld des BMEL sein.
  • Sicherheitsnetz: BMEL verfolgt eine Milchmarktpolitik, die der Branche hilft, Marktchancen zu nutzen, die aber auch dem Schutz der Milcherzeuger in außergewöhnlichen Marktsituationen dient.

    – Die GMO-Vorschriften zur Intervention von Butter und Magermilchpulver spannen ein Sicherheitsnetz auf einem relativ niedrigen Niveau. Gleichwohl ist die Forderung nach Anhebung der Interventionspreise kritisch zu sehen. Höhere Interventionspreise bedeuten tendenziell höhere Interventionsbestände. Höhere Interventionsbestände wiederum können eine Erholung der Marktpreise ggf. auch auf längere Sicht deutlich verzögern. Intervention und private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver sowie Käse werden im Rahmen der Entscheidungen über die GAP nach 2020 auf dem Prüfstand stehen. Änderungen werden sorgfältig im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Milchmarktpolitik zu prüfen sein.

    – Die Milchkrise hat gezeigt, dass die bestehenden Krisenvorschriften der GMO der EU-Kommission eine flexible und angepasste Reaktion auf außergewöhnliche Marktstörungen ermöglicht. Anders als bei der öffentlichen Intervention ist ein starrer Auslösungsmechanismus bei diesen Krisenmaßnahmen nicht angezeigt. Krisenmaßnahmen sind Einzelfallentscheidungen und flexibel zu entscheiden.

    – BMEL ist wie die Agrarministerinnen und -minister der Länder der Auffassung, dass die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung sowie die zu erwartenden Wirkungen einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung bei schweren Marktstörungen auf EU-Ebene eingehend zu beschreiben und zu bewerten ist (Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 31.03.2017)

    – Der international weitgehend wettbewerbsfähige Milchsektor in Deutschland profitiert davon, wenn über Freihandelsabkommen neue Absatzmärkte erschlossen und Handelshemmnisse beseitigt werden. Einer vollständigen Liberalisierung des Sektors im Rahmen von Freihandelsabkommen können jedoch Grenzen durch defensive Interessen der EU-Milchwirtschaft oder aber auch unserer Handelspartner gesetzt sein.
  • Weitere Maßnahmen: Die einzelbetriebliche Investitionsförderung begleitet und unterstützt eine nachhaltige Marktausrichtung der Milcherzeugung und ist entsprechend weiter zu entwickeln.

    – BMEL unterstützt bei all diesen Maßnahmen die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung durch die Länder in Abhängigkeit von den strukturellen Gegebenheiten sowie dem daraus resultierenden Förderbedarf und den landespolitischen Förderprioritäten.

    – Den Direktzahlungen kommt als Instrument der Einkommenssicherung eine besondere Bedeutung zu.

    – Angesichts der immer noch schwierigen Einkommens- und Liquiditätssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe lehnt BMEL eine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen in die zweite Säule ab.

    – Für die Zukunft ist allerdings eine zielorientiertere Ausgestaltung des Direktzahlungssystems erforderlich. Fördermittel müssen zukünftig dem aktiven, in der Region verwurzelten Landwirt, zugutekommen, nicht großen, teils branchenfremden Landeigentümern. Dabei soll insbesondere stärker als bisher die Situation von kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben und Tierhaltungsbetrieben berücksichtigt werden. Diese sind für die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ländlichen Regionen unverzichtbar, aber wegen der Preisvolatilitäten und der gesellschaftlichen Ansprüche besonders gefordert.

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