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"Milchquoten waren lange zu hoch"

Die EU-Milchquoten haben die europäische Milchproduktion in der Vergangenheit zwar wirksam eingeschränkt, waren jedoch im Vergleich zur Aufnahmefähigkeit des Marktes lange Zeit zu hoch - die Überproduktion wurde zwischen 1984 und 2004 nicht beseitigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Milchquoten haben die europäische Milchproduktion in der Vergangenheit zwar wirksam eingeschränkt, waren jedoch im Vergleich zur Aufnahmefähigkeit des Marktes lange Zeit zu hoch - die Überproduktion wurde zwischen 1984 und 2004 nicht beseitigt. Das geht aus einem Sonderbericht hervor, den der Europäische Rechnungshof unter dem Titel "Haben die Marktsteuerungsinstrumente für den Markt für Milch und Milcherzeugnisse ihre wichtigsten Ziele erreicht?" vorgelegt hat.


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Der Rechnungshof untersucht in dem Papier, ob die bisherige EU-Politik im Milchbereich ihre Ziele hinsichtlich der Schaffung eines Marktgleichgewichts, der Preisstabilisierung, der Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung für Erzeuger sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erreicht hat. Der Hof erinnert daran, dass er bereits vor acht Jahren unter Verweis auf die weiter bestehenden Überschüsse die Abschaffung der Quotenregelung empfohlen habe. Gleichzeitig erteilt er der Ansicht, die EU könne in der Butter- und Milchpulverproduktion international wettbewerbsfähig werden, eine Absage. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Milchpolitik vorrangig auf die Bedarfsdeckung des europäischen Binnenmarktes konzentrieren. Erst danach könnte man an die Belieferung von Drittländern denken - wohlgemerkt an Erzeugnisse mit hohem Mehrwert, die ohne Exporterstattungen wettbewerbsfähig sind, beispielsweise Käse.


Der Bericht wurde sowohl vom Deutschen Bauernverband (DBV) als auch vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sowie vom bayerischen Landwirtschaftsministerium begrüßt. Die Luxemburger Prüfer empfehlen, die Marktentwicklung auch nach dem Auslaufen der Quotenregelung 2015 weiter zu überwachen, "um zu verhindern, dass die Liberalisierung des Sektors zu einer neuen Überproduktion führt". Andernfalls könne sich das Ziel der Kommission, das Regulierungsniveau durch eine Art Sicherheitsnetz möglichst gering zu halten, schnell als unrealisierbar erweisen. Die im Rahmen des Health Check als Auffangnetz vorgesehenen Mengen, die der öffentlichen Lagerhaltung zu Festpreisen zugeschlagen werden können - nämlich 30.000 t Butter und 109.000 t Magermilchpulver -, werden vom Rechnungshof als "von begrenztem Nutzen" bewertet. In der EU würden rund 2 Mio. t Butter und 900.000 t Magermilchpulver jährlich erzeugt; somit genüge eine Überschussproduktion von 1,5 % bei Butter oder gut 12 % bei Milchpulver, um die Interventionsobergrenzen zu erreichen.


Ferner konstatieren die Prüfer, dass der Milchpreis seit 1984 einem ständigen Verfall ausgesetzt war, wovon sich die Verbraucherpreise weitgehend abgekoppelt entwickelten. Den Preisbildungsprozess im Lebensmittelsektor bezeichnet der Hof als ganz besonders komplex. Er fordert die regelmäßige Beobachtung durch die Kommission. Brüssel und die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass die Milcherzeuger durch die Konzentration der Verarbeitungs- und Handelsunternehmen nicht in die Rolle von Preisnehmern gedrängt und die Möglichkeiten der Endverbraucher, einen angemessenen Nutzen aus Preissenkungen zu ziehen, nicht eingeschränkt werden.


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