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MIV: Kartellamt destabilisiert Molkereien

Der Milchindustrie-Verband hält die Schlussfolgerungen des Bundeskartellamts im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch für nicht nachvollziehbar. „Das Bundeskartellamt möchte die seit Jahrzehnten gelebte marktwirtschaftliche Vertragsfreiheit durch ein restriktives System und Verbote ersetzen“, sagt Eckhard Heuser.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Milchindustrie-Verband (MIV) hält die Schlussfolgerungen des Bundeskartellamts (BKartA) im Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch für nicht nachvollziehbar. „Das Bundeskartellamt möchte die seit Jahrzehnten gelebte marktwirtschaftliche Vertragsfreiheit durch ein restriktives System und Verbote ersetzen“, sagt MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Die Vorschläge der Behörde sind schon deshalb unbrauchbar, weil sie nicht das Ziel eines langfristig höheren Milchpreises erreichen werden. Wir sprechen uns deutlich gegen diese Bevormundung aus“.



In seinem Sachstandsbericht (top agrar berichtete) gehe das BKartA davon aus, dass die Landwirte eine homogene Interessenlage haben. Dies sei nicht der Fall, so der MIV. Vielmehr hätten die Milcherzeuger – je nach Region, Größe oder Vertragspartner – sehr unterschiedliche Positionen zu Themen wie Vertragslaufzeiten und Andienungspflichten. „Nur Vertragsfreiheit zwischen den beteiligten Parteien wird der Vielfalt der deutschen Milchindustrie gerecht“, verdeutlicht Heuser. „Der Vorstoß des BKartA ist weltfremd und demonstriert, dass die Behörde nicht erfasst, wie der Milchmarkt funktioniert.“



Die vom Bonner Amt geforderte Begrenzung der üblichen zweijährigen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bringe vielen Erzeugern keinen Vorteil. Sie benötigten Sicherheit und Stabilität in ihren Vertragslaufzeiten, um Investitionskredite von den Banken zu erhalten. Ebenfalls werde im Zwischenbericht die im Markt übliche Andienungspflicht und Abnahmegarantie bemängelt, die beide Partner freiwillig vereinbaren und von denen beide Parteien gleichermaßen profitieren. Das gelte sowohl für Genossenschaften, die im Eigentum der Milcherzeuger stehen, als auch für Privatbetriebe. „Wenn einer der Vertragspartner gewollt hätte, wäre in den Kaufverträgen auch anderes vereinbart worden, aber dies war zwischen Molkerei und Landwirt ausdrücklich nicht gewünscht“, bekräftigt Heuser.


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Der MIV ist offen für zielführende Vorschläge und fördert diese aktiv. Ausdrücklich begrüßt der Verband Arbeitskreise, die einige Molkereien bereits mit ihren Milcherzeugern gebildet haben, um Kauf- und Vertragsmodelle zu besprechen und Lieferbeziehungen weiterzuentwickeln. Auch verschließt sich der MIV nicht der Diskussion mit dem BKartA und weiteren politischen Akteuren. Die Gesprächsebene muss allerdings Brüssel mit einbinden, da die vom BKartA bemängelten Vertragsbestandteile auch von ausländischen Molkereien angewendet werden. Nationale Alleingänge hingegen könnten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Molkereien noch größeren Schaden zufügen.

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