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topplus Milch-Güteverordnung

Neue Milch-Güteverordnung doch erst 2020

Die Anhebung des Umrechnungsfaktors sowie ein erweitertes Antibiotikascreening sind nur zwei Neuerungen der Milch-Güteverordnung. Unklar ist, wann die Novellierung in Kraft tritt.

Lesezeit: 2 Minuten

Es werde mit dem Titel „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ nicht nur eine namentliche Änderung geben, sondern auch Neuerungen innerhalb der Struktur und Länge. Das berichtet der Milchindustrie-Verband in seinem Geschäftsbericht 2018/19. Beispielsweise komme nun die „vielfach vermisste“ Untersuchungsmethode von Laktose hinzu. Auch die Anhebung des Umrechnungsfaktors, eine angepasste Regelung zur Beprobung und Verrechnung von Teilmengen sowie ein Verweis auf die Empfehlung zur Sachkunde von Milchsammelwagenfahrer seien neu. In der Novellierung sei außerdem im Bereich Hemmstoffmanagement von Rohmilch eine Eingangsuntersuchung durch den Milchsammelwagen vorgeschrieben. Auch ein neues Antibiotikascreening werde eingeführt. Dafür solle es eine eigene DIN-Norm geben.

Zeitplan noch unklar

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Nachdem die inhaltliche Überarbeitung der alten Milch-Güteverordnung bereits weit vorangeschritten war, gab es formelle Anpassungen auf ministerieller Ebene. Auf Nachfrage von top agrar bestätigte Silke Brandt, Sprecherin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die Länder- und Verbändeanhörung zur Milchgüteverordnung Ende September abgeschlossen wurden. Nun ginge es darum, die eingegangenen Anmerkungen zum vorgelegten Verordnungsentwurf zu sichten und zu bewerten. „Der Zeitplan und damit auch das Inkrafttreten der Verordnung hängen davon ab, welcher erneute Diskussionsbedarf sich aus den nun eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände ergibt“, so Brandt. Auch eine Notifizierung der Verordnung durch die Europäische Kommission stehe noch aus. Das sei mit einer Stillhaltefrist von mindestens drei Monaten verbunden.

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