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Neue TierschutztransportVO für Milcherzeuger und Kälbermäster herausfordernd

Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung stehen Milcherzeuger und Kälbermäster vor Herausforderungen. Warum, berichteten Praktiker und Tierärzte bei einer WLV-Veranstaltung.

Lesezeit: 3 Minuten

Kälber dürfen von Januar 2023 an erst mit 28 Tagen transportiert werden. Mit diesem Alleingang änderte Deutschland seine Tierschutztransportverordnung und stellt somit Kuhbetriebe sowie Kälbermäster vor neue Aufgaben. Grund genug, das Thema zu beleuchten. Hierzu lud der WLV zu einer Online-Veranstaltung am Mittwoch vergangener Woche ein.

Kälbersterblichkeit zu hoch

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Die 28-Tage-Regelung sieht Prof. Marc Boelhauve als Chance, die Kälberhaltung grundsätzlich zu verbessern. Für den Mitarbeiter der Fachhochschule Südwestfalen ist es immer noch „erschreckend, dass wir über die Senkung der Kälbersterblichkeit reden müssen“. Diese liegt zwischen 8 bis 15 %. Die Aufzucht prägt sowohl die spätere Leistung einer Kuh als auch die ­eines Masttieres. Deshalb sei die Erstversorgung mit hochwertigem Kolostrum in ausreichender Menge essenziell – unabhängig vom Geschlecht. „Die Stoffwechselkompetenz der Tiere wird in den ersten 40 Lebenstagen bestimmt. Diese ist nachträglich nicht korrigierbar“, verdeutlichte Boelhauve.

Bullenkälber weiterhin 2. Klasse

Doch in der Praxis sieht es oft anders aus. Hierzu äußerte sich Dr. Heinz Janowitz, Großtierarzt aus Lübbecke: „Die weiblichen Kälber sind die Stars von morgen. Das ist auf den Höfen angekommen und wird auch bei der Versorgung und der Fütterung umgesetzt.“

Nichtsdestotrotz besteht aus seiner Sicht eine „Zweiklassen-Gesellschaft“, in der Bullenkälber anders gemanagt werden. Hier gibt es noch Verbesserungspotenzial. Milchviehhalter müssen zu Kälberprofis werden, vor allem im Hinblick auf die bevorstehende längere Haltungsdauer. „Das heißt mehr Arbeitsbelastung“, sagte Dr. Janowitz. Er fordert, dass Mäster Modelle erstellen, wie Milchviehhalter Kälber aufziehen müssen. Da ein Teil der Mast bereits auf dem Kuhbetrieb stattfindet.

Zeit, Ruhe und akribische Tierbeobachtung wichtig

Zustimmung erhielt der Tierarzt von Benedikt Langemeyer. Für ihn ist der längere Versorgungszeitraum kein Neuland, denn seine Fleckviehkälber verkauft er mit vier bis sechs Wochen über die RUW-Nutztierauktion. Die weiblichen Tiere wechseln mit drei Monaten zum Aufzüchter. Zeit, Ruhe sowie akribische Tierbeobachtung seien im Kälberbereich das A und O.

Bei Langemeyer ist dafür eine volle Arbeitskraft vorgesehen. Obwohl er nicht direkt betroffen ist, sei er erschüttert von der politischen Entscheidung sowie der knapp bemessenen Übergangsfrist, auf die sich die wenigsten Praktiker vernünftig einstellen können.

Besser mit 14 Tagen

Aus Sicht der Kälbermast ist die Änderung ebenfalls problematisch. Wie Mäster Christoph Hackmann berichtete, wäre es ihm lieber, die Tiere mit 14 Tagen zu erhalten. So könne er die Versorgung früh anpassen, um homogene Tiergruppen zu mästen.

„In der Kälbermast gleicht die Fütterung dem Hochleistungssport“, betonte der Experte und weiter: „Der Kälbermäster ist Vollprofi in puncto Aufzucht.“ Für Milchviehbetriebe bedeutet die Regelung ein Riesenaufwand, um sich das entsprechende Know-how anzueignen.

Kostenverteilung weiter unklar

Die Frage, wie sich demnächst die Kosten verteilen, blieb an diesem Abend unbeantwortet. Einig waren sich aber alle, dass eine bessere Kommunikation zwischen Kuh- und Mastbetrieb entstehen müsse, mit Daten zur Versorgung auf der einen sowie Leistungsdaten der Kälber im weiteren Verlauf auf der anderen Seite. Nur so gelinge es allen Parteien, mit gut versorgten Kälbern und hohen Leistungen auch künftig Geld zu verdienen.

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