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Neues Tierzuchtgesetz soll Züchtern Planungssicherheit geben

Das neue Tierzuchtgesetz ist seit dem 25. Januar 2019 in Kraft. Insbesondere für die Zuchtstationen bietet es nun Planungssicherheit. Was neu ist, erklärt das niedersächische Landwirtschaftsministerium hier im Detail...

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Kurzem ist in Deutschland ein neues Tierzuchtgesetz in Kraft getreten. Die Novelle wurde notwendig, um das bisherige Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2009 an neue EU-rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere Verfahren zur Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, wurden konkretisiert. Die Reglungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden dagegen beibehalten.

Das neue Tierzuchtgesetz, das am 25. Januar 2019 in Kraft getreten ist, richtet sich nun nach den Vorgaben und Verfahren der „EU-Tierzuchtverordnung" (VO (EU) 2016/1012). Diese regelt auch die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen sowie Zuchtprogrammen. Nach den neuen Anpassungen wird die Genehmigung eines Zuchtprogramms von der Anerkennung der Zuchtorganisation getrennt. Dadurch ist ein einheitliches Verfahren für Zuchtprogramme auch über die Landesgrenze hinweg mit geringerem bürokratischem Aufwand möglich.

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Umstritten war im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens die Beibehaltung der Zulassung für Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den Handel von Samen, Eizellen und Embryonen innerhalb Deutschlands. „Ich bin froh, dass unsere Züchter nun verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen vorfinden", sagte am Donnerstag Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Die betroffenen Stationen, die sich durchweg im ländlichen Raum befinden, hätten so eine echte Zukunftsperspektive.

Weitere Anpassungen des neuen Tierzuchtgesetzes betreffen unter anderem die nach EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Bußgelder bei Rechtverstößen. Bislang lag der Umfang der Kontrollen im Ermessen der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Diese haben nun verbindliche Vorgaben auch bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung.

Im Vorfeld der Novellierung hatten sich Vertreter verschiedener Bundesländer, zu denen auch Niedersachsen gehörte, sowie Vertreter der Zuchtverbände in Arbeitsgruppen zusammengefunden und die damit verbundenen Weichenstellungen für die Verbände vorbereitet. In Niedersachsens gibt es insgesamt 22 Zuchtorganisationen: Vier Rinderzucht-, Fünf Schaf- und Ziegenzucht-, sowie zehn Pferde- und zwei Schweinezuchtorganisationen. Allein die Rinderzuchtorganisationen haben gemeinsam etwa 7.500 Mitglieder.

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