Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im sogenannten „Kuhglocken-Streit“ zugunsten der Bäuerin entschieden. Wie das oberste Gericht der Bundesrepublik am vergangenen Freitag mitteilte, hat der zuständige V. Zivilsenat am Vortag die in diesem Verfahren eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
Nach dessen Auffassung hat die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts. Damit dürfen die Kühe einer Bäuerin aus Holzkirchen weiterhin mit Kuhglocken um den Hals auf der Weide neben dem Haus eines zugezogenen Ehepaars gehhalten werden, das dem Geläut seit vielen Jahren gerichtlich ein Ende setzen wollte.
Die Ehepartner waren in getrennten Prozessen zunächst in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. In zweiter Instanz zog der Ehemann vor das Oberlandesgericht (OLG) München und verlor erneut; eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen wehrte sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Vor dem OLG steht noch ein Berufungsverfahren der Ehefrau aus.