Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

Niedersachsen: Paratuberkulose-Untersuchung ab jetzt Pflicht

Ab dem 1. November 2017 müssen Rinderhalter in Niedersachsen ihre Tiere jährlich auf Paratuberkulose untersuchen lassen. Mit Verabschiedung der Niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung macht das erste Bundesland die Untersuchung zur Pflicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. November 2017 müssen Rinderhalter in Niedersachsen ihre Tiere jährlich auf Paratuberkulose untersuchen lassen. Mit Verabschiedung der Niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung (Nds. ParaTb-VO) macht das erste Bundesland die Untersuchung zur Pflicht.


Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Infektionskrankheit, verursacht durch das Mycobacterium avium spp. paratuberculosis, führt zu einer chronischen Darmentzündung bei Wiederkäuern. Meist infizieren sich die Tiere im ersten Lebensjahr. Da die Krankheit eine lange Inkubationszeit hat und es noch keine Methode zur Frühdiagnostik gibt, lassen sich Erreger erst viel später nachweisen. Betroffene Tiere scheiden die Erreger jedoch schon aus, bevor die Krankheit durch chronischen Durchfall, Abmagerung und Milchverlust in Erscheinung tritt.


Bereits seit Juli 2016 konnten niedersächsische Rinderhalter freiwillig am Verminderungsprogramm teilnehmen. Nach Angabe der Tierseuchenkasse lies bereits jeder dritte Betrieb eine Untersuchung durchführen.


Nun müssen die Tierhalter alle Zuchtrinder ab 24 Monaten einmal jährlich untersuchen lassen. Zuchtrinder aus Mutterkuhbetrieben werden über die BHV1-Probe mit untersucht. Milchviehhalter müssen ihre Tiere durch Sammelmilchproben bzw. Einzelmilch- oder Blutproben überprüfen lassen. Ist das Ergebnis positiv, müssen alle Tiere durch eine Einzeltierprobe untersucht werden. Außerdem muss der Tierhalter eine Beratung zur Biosicherheit des Betriebes durch den Hoftierarzt in Anspruch nehmen und darf nur nachgewiesen negative über 24 Monate alte Tiere in andere Rinderbestände mit Zuchttieren verbringen. Die Tierseuchenkasse übernimmt zusammen mit dem Land die Kosten für Probenahme und Untersuchung, bei positivem Befund auch die Beratung durch den Tierarzt.


Betriebe mit positiven Tieren können an dem Verminderungsprogramm der Tierseuchenkasse teilnehmen. Sie verpflichten sich damit, über fünf Jahre verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit durchzuführen. Dazu gehört unter anderem die Schlachtung positiver Tiere innerhalb von 18 Monaten. Die Tierseuchenkasse ersetzt diese mit 100 % des gemeinen Wertes unter Anrechnung der Verwertungserlöse.


Mehr Infos: www.ndstsk.de

 

 

 

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.