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Drittlandsexport

Niedersachsen untersagt Rindertransport nach Marokko

Weil Tierschutzverstöße im Zielland zu befürchten sind, will Niedersachsen den Transport von 270 Zuchtrindern untersagen. Und fordert ein einheitliches Verbot vom Bund.

Lesezeit: 2 Minuten

Die geplante Abfertigung eines Transportes von 270 tragenden Zuchtrindern von Aurich (Niedersachsen) nach Marokko ist zum Politikum geworden. Die Rinder stammen aus verschiedenen Bundesländern, unter anderem aus Bayern. Der zusätzliche Transportweg hatte für Diskussionen gesorgt, auch im niedersächsischen Landtag (top agrar berichtete).

Jetzt will Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Transport untersagen. Ein entsprechender Erlass sei dem Landkreis Aurich als zuständiger Behörde übersandt. Otte-Kinast erklärte: „Der Tierschutz hat für mich eine hohe Priorität. Deshalb gibt es keinen Freifahrtschein für diesen Transport mit tragenden Kühen nach Marokko. Leider müssen wir davon ausgehen, dass Tierschutzmindeststandards dort vor Ort nicht eingehalten werden."

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Update vom 11.4.2021: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage des transportierenden Unternehmens stattgegeben und verpflichtet den Landkreis Aurich zum Abfertigen des Transportes. Mehr dazu lesen Sie hier.

Niedersachsen: Zuchtrinder-Status ist irrelevant

Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass bei einem Export ein tierschutzwidriger Vorgang zu erwarten ist. Die ca. 270 Zuchtrinder würden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Marokko tierschutzwidrig behandelt, weil bei einer Schlachtung der Tiere Tierschutzmindeststandards nicht gewährleistet sind. Dabei ist es aus Sicht des Ministeriums irrelevant, dass es sich um Zuchttiere handelt.

Die Rinder könnten aufgrund des Tiergesundheitsrechts nicht zurück in die EU gelangen und würden dementsprechend zwangsläufig in Marokko geschlachtet. Der Tierschutz sei aber seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert und verpflichtet dazu, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im Rechts- und Wertesystems zu verhelfen.

Einheitliche Regelung vom Bund gefordert

Ob der betroffene Unternehmer gegen den Erlass klagt, bleibt abzuwarten. In diesem Fall würde ein Gericht darüber entscheiden, ob der Transport der 270 Zuchtrinder nach Marokko durchgeführt wird. Auch vor diesem Hintergrund appelliert Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast noch einmal an den Bund: „Wir brauchen ein Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist. Die Entschließung des Bundesrates liegt seit Februar vor - der Bund muss nun endlich handeln!"

Mit einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage sei es möglich den Export von Rindern in bestimmte Länder zu verbieten. Und zwar dann, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren in den Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zu ihrer Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden.

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