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Niedersachsen verschärft BHV-1 Regelungen

In Niedersachsen gelten jetzt strengere Auflagen zur Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV-1). Dazu zählen das Verbot der Impfung gegen die Infektion und Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV-1-freien Betrieben. Damit will das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die BHV-freien Betriebe schützen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Niedersachsen gelten jetzt strengere Auflagen zur Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV-1). Dazu zählen das Verbot der Impfung gegen die Infektion und Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV-1-freien Betrieben. Damit will das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die BHV-freien Betriebe schützen.

 

Seit Beginn des Monats gilt in Niedersachsen ein Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV-1-freien Betrieben, ein Verbot der Impfung gegen die Infektion sowie der Verbringung geimpfter Rinder. Rinder aus nicht BHV-1-freien Betrieben dürfen nicht auf die Weide.

 

Bis zum 31. Dezember 2014 müssen Betriebe außerdem alle positiv getesteten Rinder entfernt haben, um von Beihilfen profitieren zu können. In Abhängigkeit vom Grad der Infektion bei den weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter sind, werden laut Ministerium gestaffelte Beihilfen zwischen 200 und 400 Euro pro Rind von der Tierseuchenkasse gezahlt.

 

Außerdem werde für Rinder in BHV-1-freien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben. Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung BHV-1-infizierter Rinder in Niedersachsen der Verordnung zufolge komplett verboten.

 

Die Bundesländer Bayern und Thüringen seien bereits als BHV-1-frei anerkannt; andere Bundesländer würden in den nächsten Monaten folgen, erklärte das Agrarressort. Mehr als 98 % der fast 19 000 niedersächsischen Rinderbestände und 99 % der insgesamt rund 2,1 Millionen Rinder in Niedersachsen seien bereits BHV-1-frei und würden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer appellierte an die Rinderhalter, deren Bestand noch nicht als BHV-1-frei anerkannt ist, die Maßnahmen umgehend umzusetzen.

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