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"Paratuberkulose-Sanierung kann nicht Ländersache sein"

Seit dem 1. November 2017 müssen Rinderhalter in Niedersachsen alle Zuchttiere über 24 Monate jährlich auf Paratuberkulose untersuchen lassen. Als Reaktion darauf meldet sich Alexander Weber, Tierarzt und Landwirt aus Schleswig-Holstein, mit einem offenen Brief an Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 1. November 2017 müssen Rinderhalter in Niedersachsen alle Zuchttiere über 24 Monate jährlich auf Paratuberkulose untersuchen lassen. Als Reaktion darauf meldet sich Alexander Weber, Tierarzt und Landwirt aus Schleswig-Holstein, mit einem offenen Brief an Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Landwirte und Berufskollegen:


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Seuchen kennen keinen Föderalismus


Sehr geehrter Herr Minister Habeck und Kollegen, liebe Landwirte und Tierärzte,


Nachdem wir nun endlich (zumindest offiziell) in Schleswig-Holstein die IBR- Sanierung hinter uns gebracht haben und ich diese in ihrer teilweise haarsträubenden Inkonsequenz oft nur mit Staunen mitverfolgen durfte, regt sich in mir ein gewisses Unwohlsein dieser Tage.


Die Meldung ist recht unscheinbar und doch von großer Brisanz, hat sie doch einige zukunftsweisende Konsequenzen. Auf Deutsch: Sie wird die Schleswig-Holsteinischen Landwirte viel Geld und viel Zeit kosten, von dem sie beides nicht haben. Die Meldung lautet: „Mit einer am 1. November in Kraft tretenden Verordnung geht Niedersachsen einen neuen Weg und führt eine routinemäßige Untersuchung von Milchrindern auf die Paratuberkulose ein.“


Ich finde es aus tierärztlicher Sicht großartig, dass ein Bundesland sich dieser wichtigen und nötigen Sanierung annimmt, und sogar verstanden hat, dass man die Landwirte, die Unsummen in die Tierseuchenkasse zahlen (Nomen est Omen) die finanzielle Last dieser Entscheidung nicht alleine tragen lassen kann.


Aber Seuchen kennen keinen Föderalismus und deswegen kann die Sanierung einer solchen auf gar keinen Fall Ländersache sein.


Bei der verpflichtenden Blauzungenimpfung in den Jahren 2008/2009 wurden in Niedersachsen die Kosten für den Impfstoff übernommen, nicht so in Schleswig-Holstein, was dazu führte, dass die Bereitschaft der Landwirte zur Impfung gegen Null sank.


Dasselbe ist bei der BHV-1 Sanierung passiert, was dazu führte, dass Impfverweigerer, die je nach Kreis mehr oder weniger hart bestraft wurden, oder gar nicht erst aufgefallen sind (Föderalismus der Kreise), die Sanierung über Jahre verzögert haben und immer noch ein hohes Risiko darstellen. Diese Verzögerungen führten am Ende sogar zu Handelsbeschränkungen für die Landwirte in Schleswig-Holstein und damit direkt zu hohen Kosten und mehr Tierleid.


Und ist es wirklich rechtens, dem Landwirt in Bundesland A Beihilfen zukommen zu lassen, während derjenige im Nachbar-Bundesland alles selbst zahlen muss?


Einen ähnlichen Effekt sehen wir nun auch wieder bei den BHV-1 Kontrollen. Während es dem einen Kreisveterinäramt genügt, nur die Tiere zu beproben, an die man auch problemlos herankommt (weil sie zum Beispiel täglich gemolken werden), verlangt der Nachbarkreis eine Beprobung aller Tiere, die laut Verordnung notwendig sind.


Diese Inkonsequenzen in der Sanierung kann keiner der Betroffenen mehr nachvollziehen, was unweigerlich zum Schwinden jeglicher Motivation führt, ohne die der Erfolg eines Sanierungskonzepts in den Sternen steht.


Ich bitte alle Angesprochenen, sich diese Gedanken einmal zu verinnerlichen und sich zu überlegen, was bei Ausbruch einer wirklich gefährlichen Seuche passiert. Klar gibt es Notfallpläne, aber schadet es, wenn alle Beteiligten schon einmal Hand in Hand gearbeitet haben?!


Mit freundlichen Grüßen


Alexander Weber

Tierarzt und Landwirt

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