Innovationsförderung
Politik fördert Ideen für mehr Kälbergesundheit
Das Landwirtschaftsministerium sucht Innovationen für die Kälber- und Jungviehgesundheit. Im Fokus sollen betriebsübergreifende Lösungen stehen.
Mit der „Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit“, will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Tiergesundheit und das Tierwohl weiter steigen und somit einen Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft leisten.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass Kälber häufig von Nabel- und Gelenksentzündungen betroffen sind. Diese Erkrankungen hätten nicht nur akute und kurzfristige Auswirkungen, sondern können das weitere Kälberleben beeinflussen. Für die spätere Leistungsfähigkeit von Milchkühen und Masttieren sei eine optimale Aufzuchtphase sehr wichtig.
Betriebsübergreifende Lösungen
Präventive Maßnahmen, wie eine verbesserte Haltung und Management, können sich positiv auf das Tierwohl auswirken und behandlungsbedürftige Erkrankungen reduzieren, erklärt das BMEL in der Ausschreibung. Idealerweise seien die Lösungen betriebsübergreifend. Die BMEL-Förderung umfasst daher alle Betriebszweige: Milchvieh- und Jungviehaufzuchtbetriebe, Kälber- und Rindermastbetriebe und Mutterkuhbetriebe. Zusätzlich bezieht sich die Förderung auf den gesamten Zeitraum von der Geburt über die Kälber- bis zur Jungrinderaufzucht.
Trotz präventiver Maßnahmen lassen sich Erkrankungen nicht immer verhindern. Aus diesem Grund sucht die BMEL auch Techniken, Gesundheitsüberwachungs- und Dokumentationsunterstützungssysteme, um Krankheitsfälle frühzeitig zu erkennen.
Projektskizzen beim BLE einreichen
Gefördert werden können:
- alle gewerblichen Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland
- Forschungseinrichtungen in Verbindung mit einem gewerblichen Unternehmen und
- sonstige natürliche oder juristische Personen wie Vereine oder Verbände in Zusammenarbeit mit einem gewerblichen Unternehmen
Einzureichen sind die verschiedenen Projektskizzen bis zum 03. März 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung finden Sie unter: BLE - Programm des BMEL
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