Die Molkerei Almil AG im oberbayerischen Weiding und die Milcherzeugergemeinschaft Altötting Mühldorf ist heftig in die Kritik geraten, weil der neu ausgehandelte Milchliefervertrag Abzüge für Milch aus ganzjähriger Anbindehaltung vorsieht. Dabei gibt es bereits weitere Molkereien in Bayern, die den Milchpreis nach Haltungsform differenzieren bzw. diese Differenzierung beschlossen haben
Die Privatmolkerei Bechtel mit Sitz im oberpfälzischen Schwarzenfeld zahlt seit Anfang dieses Jahres eine Tierwohlprämie für Milch aus Laufstall- und Kombihaltung. Die Prämie beträgt
- in diesem Jahr 1,0 ct/kg Milch,
- ab 2022 1,25 ct/kg Milch und
- ab 2023 1,5 ct/kg Milch.
Im Gegenzug garantiert Bechtel die Abnahme der Milch zu den genannten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit der Milchlieferverträge im Jahr 2025 bzw. 2026 mit den jeweiligen Milcherzeugergemeinschaften. Zudem staffelt Bechtel den Milchpreis auch nach Milchmenge.
Tierwohlbonus von 1,5 ct/kg für Goldsteig-Lieferanten
Die genossenschaftlich geführte Goldsteig Käsereien GmbH hat per Rundschreiben angekündigt, „spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021“ einen Zukunftsbonus zu vergüten. Der Zukunftsbonus setzt sich zusammen aus einem Tierwohlbonus und einem Mengenanteil.
Der Tierwohlbonus von 1,5 ct/kg wird Goldsteig für Laufstall und/oder Kombinationshaltung zahlen. Eine Alternative zur Kombinationshaltung ist laut Rundschreiben ein nicht überdachter Auslauf, der sich am Biostandard orientiert.
Den Mengenanteil bekommt der Milcherzeuger ab dem ersten kg Milch. Er ist gestaffelt in 0,15 ct pro 100.000 kg Milch. Dieser Zuschlag ist bei 0,75 ct/kg gedeckelt. Der maximale Zukunftsbonus beträgt somit bis zu 2,25 ct/kg.
Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG war die erste bayerische Molkerei, die den Milchpreis nach Haltungsform differenziert hat. Aktuell lauten die Zu- und Abschläge der Genossenschaftsmolkerei wie folgt:
- Ganzjährige Anbindehaltung: - 2,0 ct/kg
- Kombinationshaltung mit Laufhof: + 1,0 ct/kg
- Kombinationshaltung mit Weide: + 1,5 ct/kg
- Kombinationshaltung mit Laufhof und Weide: + 2,5 ct/kg
- Laufstallhaltung: + 1,0 ct/kg
- Laufstallhaltung mit Laufhof: + 2,0 ct/kg
- Laufstallhaltung mit Weide: + 2,5 ct/kg
- Laufstallhaltung mit Weide und Laufhof: + 3,5 ct/kg
Voraussetzung für die Laufhofprämie sind mindestens 5 m2, wobei 1 m2 Freiluftzugang sein muss. Der Auslauf muss mindestens zweimal pro Woche erfolgen. Den Weidezuschlag erhalten Lieferanten dann, wenn ihre Kühe mindestens 120 Tage à 6 Stunden auf einer Weide grasen.
Nach Informationen von top agrar Südplus plant eine weitere südbayerische Privatmolkerei, ab Januar 2022 die Milch von ganzjährigen Anbindebetrieben separat zu erfassen und dann gleich weiter zu verkaufen. Die ganzjährigen Anbindehalter sollen dann den beim Verkauf erlösten Preis abzüglich der dabei entstandenen Erfassungs- und Transportkosten erhalten. Der Rückstand zum Milchpreis für die Lieferanten mit Laufstall soll aber 5 ct/kg nicht übersteigen. Die betreffende Molkerei wollte eine Anfrage zu diesen Plänen nicht kommentieren.
von Andreas Christ
vertragslandwirtschaft
ist das Zauberwort. nur wenn wir Heumilch aus gentechnikfreien anbau mit weidemilch mit ewinen fgettgehalt vonx und einen eiweißgehalt von x - ........ wire bekommen auf den Grundpreis Aufschläge - wegen diesen Aufaschlägen sollen wir produzieren.- doch zu welchen Grundpreis? und wie ... mehr anzeigen lange ist der Grundpreis sicher? reicht es die Kosten reinzuholen- reicht es für ein Auskommen. was kommt als nächstes. Kuhgebundenen Kälberaufzucht im Kuhstall mit Auslauf und Luftwäscher? Wir bekommen Vertraglich zugesichert- aber was? und was ist der Vertrag wert? uns wird mit Versprechungen das Geld aus der Tasche gezogen. weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Lieber Herr Albrecht,
In dem Artikel von Herrn Dorsch zur Kritik des BDM an den Milchabzügen für Anbindehalter heißt es: "Der BDM attackiert in diesem Zusammenhang auch den Bauernverband. Jetzt räche sich, dass die unter Agrarminister Helmut Brunner a.D. erarbeitete Vereinbarung zwischen Staatsregierung, ... mehr anzeigen Molkereiindustrie und Verbänden der Milchviehhalter, mit der eine zehnjährige Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung angestrebt wurde, am Veto des Bayerischen Bauernverbandes gescheitert sei, kritisiert Hans Leis, ebenfalls Vorsitzender des BDM-Landesteams Bayern. „Die Quittung für den Starrsinn der Verbandsvertreter bekommen nun immer mehr Milchviehbetriebe zu spüren. Sie bezahlen damit die Rechnung für dieses Versagen.“ weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Lieber Herr Albrecht,
von der Haltung der Funktionäre des BBV habe ich in TopAgrar gelesen. Die Haltung der Bayerischen Staatsregierung zu der Entschließung des BR, die das Bundesland Hessen eingebracht hat, ist bekannt. Die Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung aus Niedersachsen können sie im Internet ... mehr anzeigen nachlesen. Ebenso den zitierten Senatsbeschluss. Dass die Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung auch im Freistaat Bayern gilt, hat mir das StMUV schriftlich versichert. Im Übrigen zeigen persönliche Angriffe, das der Schreiber argumentativ am Ende ist. weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Hallo Herr ter Veen
die ganzjährige Anbindung von Kühen im Stall ist in Süddeutschland, insbesondere Bayern und Baden-Württemberg die nach wie vor überwiegende Rinderhaltung. Die Funktionäre des BBV haben eine zeitliche Befristung dieser tierschutzwidrigen Haltungsform verhindert. Nach meiner Meinung ... mehr anzeigen um den Milchüberschuss, und damit den niedrigen Rohstoffpreis zu erhalten für die Milchindustrie. Die Bayerische Staatsregierung hat eine zeitliche Befristung in der Entschließung des Bundesrates verhindert. In Bayern wird diese tierschutzwidrige Haltungsform aus politischen Gründen geduldet. In Niedersachsen gelangt die Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung zur Anwendung. Diese stellt eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter, wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, sodass ihr der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt (Senatsbeschl. v. 11.2.2015 - 11 ME 26/15). Die niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung gilt nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz, Abt. 4 Ref. 45 auch im Freistaat Bayern. weniger anzeigen
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von Werner Albrecht
Schanne
Was sie hier behaupten ist frei erfunden. Sie sind nichts anderes als ein Lügner
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von Werner Albrecht
4.Molkerei
Der Name der Molkerei ist Hochland. Ist schon seit einigen Monaten bekannt
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von Günter Schanné
Die ganzjährige Anbindehaltung ist tierschutzwidrig.
Der Verkauf von Milch von Kühen in ganzjähriger Anbindehaltung an den Verbraucher ohne ihn über die Haltungsbedingungen der Kühe zu informieren wäre eine Irreführung des Verbrauchers, und nach § 11 LFBG eine Straftat, nämlich Betrug. Folglich wird die Milch weiterverkauft oder zu ... mehr anzeigen Industrieware verarbeitet. Eine rechtskonforme Handlungsweise der Molkereien. weniger anzeigen
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von Bernhard ter Veen
sag mal
sind SIE eigendlich völlig BLIND ??? ...niemand lässt seine Kühe das ganze Jahr über angebunden im Stall stehen... und bei den Weidekuh Betrieben ist es ja wohl völlig NORMAL das die Tiere morgens und abends zum Melken in den Stall getrieben und für die Dauer des Gemelks angebunden ... mehr anzeigen werden... Wenn man von keiner Ahnung zuviel hat sollte man sich aus Angelegenheiten von denen man Garnix versteht am ehesten heraushalten... und ausserdem - es ist nicht immer so das es den Tieren auf den anbindebetrieben schlechter geht als auf den "allesbesser draussen lauf hobby aussteiger betrieben"... weniger anzeigen
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von Gerd Uken
Gibt es denn auch einen gesicherten
Grundpreis- was nützen mir 31 Cent plus die 1,25 Cent wenn ich jetzt schon 6 Cent zu wenig bekomme?
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von Anton Braun
Verbrauchertäuschung
Die Molkereien werben mit der Erhaltung der kleinbäuerlichen Betriebe im Berggebiet. (Bilder vom älteren bärtigen Bergbauern der mit der Sense den Steilhang mäht) Die Wahrheit ist aber eindeutig das schnellstmögliche Rausmobben der der Kleinstbetriebe ohne Rücksicht auf Verluste. ... mehr anzeigen Vernünftiger wäre den betreffenden Anbindehaltern eine Restlaufzeit von 10 -12 Jahren zusichern, dann könnte man die Restlaufzeit der Ställe, sowie oft das erreichen des Rentenalters überbrücken. weniger anzeigen
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von Werner Albrecht
Super Post
Genau dieses wäre der richtige Weg. Alle Daumen nach oben. Bin gespannt ob das ABL such so sieht .
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von Rudolf Rößle
Hallo
Klaus Dorsch. Mit deinen Gedanken warst Du schon richtig. Ab dem Jahr 2923 zahlt Bechtel 1,5 Cent mehr Zuschlag. So wird es wohl sein.
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von Klaus Dorsch
Danke!
Ab 2023...
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