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Rechnet sich der ITW-Zuschlag in der Rinder- und Bullenmast?

Rindermäster können mit der Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) einen Preiszuschlag je kg Schlachtgewicht bekommen. Beispiel-Rechnungen zeigen aber, dass sich das kaum lohnt.

Lesezeit: 3 Minuten

Rindermäster können sich jetzt für das Programm der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Für Bullen, Ochsen und Färsen soll es einen Bonus von 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht geben. Doch die Nachfrage nach höherpreisigem Tierwohlfleisch ist aktuell gering. Deshalb liegt auch noch kein ITW-Rindfleisch im Handel. Geplant war das für Juni 2022.

Besonders für freie Mäster ohne feste Abnahmeverträge ist unklar, wann sie Zuschläge bekommen. Branchenkenner berichten, dass noch kein Vermarkter die Zuschläge zahlt. Zertifizierte Landwirte müssen also in Vorleistung gehen.

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Langfristig wird „mehr Tierwohl“ im Handel aber vermutlich wichtig bleiben. Davon ist Wilfried Naue von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überzeugt und sagt: „Es ist sinnvoll, sich trotz der aktuell geringen Nachfrage jetzt zertifizieren zu lassen. Vor allem dann, wenn man das geforderte Platzangebot sowieso erfüllt. Dann kann man ITW-Tiere liefern, sobald die Nachfrage vorhanden ist.“

Beispiele kalkuliert

Ob sich die Teilnahme rentiert, sollte jeder Mäster für sich genau kalkulieren.

Die wichtigste Vorgabe beim ITW-Programm lautet mehr Platz. In der Endmast sind 3 m2 pro Tier vorgeschrieben. In der Regel halten Landwirte die Tiere auch in der Vormast in den gleichen Buchten, sodass das größere Platzangebot über die gesamte Mastzeit besteht.

Auf dieser Basis hat Wilfried Naue Beispiele gerechnet. „Egal wie ein Betrieb strukturiert ist, entscheidend für den ökonomischen Erfolg eines Bullenmästers ist die Direktkostenfreie Leistung (DkfL) je Quadratmeter Mastplatz“, so der Berater. Dabei geht er von 400 kg produziertem Schlachtgewicht pro Platz aus.

Ein Tier pro Bucht weniger

Die Beispiele zeigen: Betriebe, die aktuell weniger als 3 m2 pro Tier bieten, müssen je nach Größe und Tierzahl pro Bucht unterschiedlich stark abstocken, um mehr Platz für die übrigen Tiere zu schaffen. Da sich keine halben oder drittel Tiere ausstallen lassen, müssen die Mäster mit einem Tier weniger kalkulieren.

In den Beispielen sind dann also nur noch 4, 6 oder 8 Tiere in jeder Bucht. Multipliziert man das Schlachtgewicht pro Bucht mit den 10,7 Cent ITW-Bonus, ergibt sich der Gesamtzuschlag pro Bucht in der letzten Spalte.

Demgegenüber steht die DkfL je Mastplatz, welche aktuell bei einigen Betrieben mehr als 400 €/Platz beträgt. Diesen entgangenen Erlös müssen die übrigen Tiere ausgleichen.

Die Tabelle zeigt, dass dies mit dem Zuschlag von 10,7 ct/kg Schlachtgewicht nicht gelingt. Und hinzukommt: Das Platzangebot ist nur ein Teil von ITW. Auch gefordert sind unter anderem Audits, Weiterbildungen oder ab 2023 Scheuermöglichkeiten. Diese zusätzlichen Kosten müssen ebenfalls einberechnet werden. „Aktuell bedeutet die Teilnahme an ITW eine Nullsumme für Landwirte bzw. maximal einen finanziellen Ausgleich“, erklärt Wilfried Naue.

Allerdings schwankt die DkfL von Betrieb zu Betrieb. Laut Betriebszweigauswertung 2021 haben die besten 25% der Mäster rund 450 € und die weniger erfolgreichen knapp 200 €/Mastplatz erzielt, erklärt der Berater: „Die weniger erfolgreichen Mäster verlieren durch das Abstocken weniger Geld, sodass sich der ITW-Zuschlag für sie schneller rentiert.“ Bei den aktuell vergleichsweise hohen Fleischpreisen sind die DkfL höher, sodass sich der ITW-Zuschlag weniger rechnet. In niedrigen Preisphasen sieht das anders aus.

Weitere Kosten und Erlöse Nicht einkalkuliert hat der Berater mögliche Zusatzeinnahmen durch eine höhere biologische Leistung. Denn mit einem größeren Platzangebot könnten die Nettozunahmen der Rinder steigen. „Ob das tatsächlich so ist und in welcher Höhe, ist betriebsindividuell“, so Naue. Rindermäster müssen also für ihre Entscheidung, ob sie bei der ITW-Rind mitmachen, die Kosten, den entgangenen Erlös und ggf. Mehrerlöse berücksichtigen.

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