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Rehkitzrettung: Neue Förderperiode für Drohnen startet

Das BMEL hat die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu aufgelegt. Bis zum 1. September können Kreisjagdvereine und andere eingetragene Vereine einen Förderantrag stellen.​

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert erneut die Anschaffung von Drohen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung. Insgesamt stehen in diesem Jahr 3 Mio. € zur Verfügung, um durch den Einsatz der Technik den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, so das Ministerium. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik die effektivste Möglichkeit sei, um Rehkitze zu orten und vor dem sogenannten Mähtod zu retten.

Die Förderbedingungen

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Antragsberechtigt sind nach Angaben des BMEL eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören.

Drohnen müssen Voraussetzungen erfüllen

Förderfähig sind Drohnen, die mindestens

• eine Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,

• eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und eine

• Home-Return-Funktion haben.

Die Förderquote liegt bei 60 % der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe bei 4.000 € pro Drohne. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab sofort bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Hier geht’s zum Antragsportal der BLE: www.ble.de/rehkitzrettung

Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier: www.bmel.de/rehkitze

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