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Flutkatastrophe

Rheinland-Pfalz: Ökologische Vorrangfläche zur Futternutzung zugelassen

In Rheinland-Pfalz gilt jetzt eine Ausnahmeregelung für die Nutzung von Zwischenfrüchten. Grund dafür ist die Futterknappheit in den Überflutungsgebieten.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab sofort dürfen Landwirte in Rheinland-Pfalz auch ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für die Fütterung ihrer Tiere nutzen. Damit ist sowohl die Beweidung, als auch das Mähen von Zwischenfrüchten und Untersaaten erlaubt. Mit der Ausnahmeregelung reagiert die Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt auf die Futterknappheit, die durch die Flutkatastrophe und die Starkregenereignisse entstanden ist. "Viele Flächen sind nicht mehr oder nur noch eingeschränkt befahrbar oder nutzbar", sagt Schmitt. Die Ministerin betont, dass die Versorgung der Tiere Priorität habe und es nicht zu Futterengpässen auf den Höfen kommen dürfe. Deshalb will sie den Landwirten schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen.

Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen. Um die Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche zu gewährleisten, ist eine Einsaat der Flächen zwingend erforderlich.

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Bereits im Juli hatte Schmitt Grünflächen für die Weide- und Schnittnutzung freigegeben, die als ökologische Vorrangfläche gelten.

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