Am Mittwoch trafen sich Vertreter des Landwirtschaftsministeriums sowie unter anderem oberste Kreisbeamte, Veterinäre, Vertreter der Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH), des Bauernverbandes sowie Vertreter von Vieh und Fleisch zu einem Runden Tisch in Kiel. Matthias Leisen, Geschäftsführer der RSH zeigte sich auf top agrar-Nachfrage zufrieden mit dem Gespräch: „Das Gespräch war sehr konstruktiv und fachlich.“ Vertreter beider Seiten müssten aufeinander zugehen, das sei gelungen.
Ende Februar hatte das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein landesweit den Export von Rindern in bestimmte Drittländer für vier Wochen untersagt. Die Befürchtung ist, dass sich Kreisveterinäre mitschuldig machen, wenn sie Rindertransporte genehmigen, bei denen nicht sicher ist, ob die Tiere beim Transport oder im Zielland tierschutwidrig behandelt werden.
Transportrouten festlegen
Bei dem Gespräch ging es unter anderem um die Frage, ob Amtsveterinäre sich mitschuldig machen, wenn sie Transporte in Drittländer genehmigen, in denen mögliche Tierschutzverstöße stattfinden. Meist bleibt den Veterinären bei der Transportabfertigung nur wenig Zeit, um die geplanten Transportrouten in Drittländer zu prüfen und sicherzugehen, dass z.B. geeignete Versorgungsstellen auf der Route liegen. „Die Teilnehmer des Runden Tisches haben deshalb beschlossen, Exportrouten für die Bestimmungsländer festzulegen und damit den Veterinären den Rücken freizuhalten. Mit dieser Maßnahme wollen wir in Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel vorangehen“, so Leisen.
Die Fachaufsicht der Landesbehörden wolle diese Routen schon in der kommenden Woche prüfen und festlegen. Den Veterinären solle dann eine Liste geeigneter Transportrouten zur Verfügung stehen und sie seien nicht mehr alleine für deren Prüfung verantwortlich.
Entscheidung vom OVG steht noch aus
Leisen hofft auf eine kurzfristige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Die RSH hatte die Ausstellung von Vorlaufattesten durch den Kreis Steinburg eingeklagt, um Rinder nach Niedersachsen transportieren und von dort aus für den Export abfertigen zu lassen und beim Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Kreis Steinburg hatte daraufhin Einspruch eingelegt. Jetzt stehe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes an. Erst wenn diese positiv für die RSH ausfällt, kann der Export in die derzeit gesperrten Drittländer weiterlaufen.